Entschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 225 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Abschaffung von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 04.05.2020
225
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 4. Mai 2020
über die Abschaffung von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020, gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, erklärte die Regierung den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und Artikel 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., wegen gesundheitlicher Bedrohungen im Zusammenhang mit der Noterkennung von Coronavirus / bekannt als SARS CoV-2 / im Gebiet
Regierung mit Wirkung vom 11. Mai 2020 um 00 Uhr
I. die Entschließung der Regierung vom 12. März 2020 Nr. 200 zur Annahme von Krisenmaßnahmen, veröffentlicht unter Nr. 73/2020 Coll.;
II. verbietet allen Luftfahrtunternehmen, andere Flughäfen als den internationalen öffentlichen Flughafen Václav Havel Praha (Prague / Ruzyně, LKPR) als Teil des gewerblichen Luftverkehrs mit Passagieren an Bord zu nutzen, die die Grenzen der Tschechischen Republik überqueren;
III. Stellt der Verkehrsminister eine Befreiung von dem in Nummer II dieser Entschließung genannten Verbot vor.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 225 / 2020 Coll. über die Aufhebung von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum04.05.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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