Dekret Nr. 225 / 2010 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 307/2004 Slg. über die Übermittlung von Informationen und Belegen an die Tschechische Nationalbank durch Personen, die dem Finanzinstitutssektor angehören, in der geänderten Fassung

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Führt durch
Unbekannte Vorschrift
Übergangsbestimmungen

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf