Dekret Nr. 225 / 2010 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 307/2004 Slg. über die Übermittlung von Informationen und Belegen an die Tschechische Nationalbank durch Personen, die dem Finanzinstitutssektor angehören, in der geänderten Fassung
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Unbekannte Vorschrift
Übergangsbestimmungen
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.