Dekret Nr. 224 / 2021 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 458 / 2009 Slg., zur Festlegung des Tagessatzes für die Kosten der Ausführung der Hausarreststrafe und der Verwendung des elektronischen Kontrollsystems und der Methode der Erstattung, geändert durch das Erlass Nr. 151 / 2016 Slg.

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2022
Inhalt
224
ERKLÄRUNG
vom 26. Mai 2021
zur Änderung des Erlasses Nr. 458 / 2009 Slg., zur Festsetzung des Tagessatzes für die Kosten der Ausführung der Hausarreststrafe und der Verwendung des elektronischen Kontrollsystems und dessen Zahlungsmethode, geändert durch das Erlass Nr. 151 / 2016 Slg.
Nach Artikel 152 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 141 / 1961 Slg. über die Strafverfahren sieht das Justizministerium ein gerichtliches Verfahren (Kriminalgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 330 / 2011 Slg., Gesetz Nr. 150 / 2016 Slg. und Gesetz Nr. 220 / 2021 Slg.:
Čl. I
In Artikel 2 Absatz 2 des Erlasses Nr. 458/2009 Slg., der den Tagessatz für die mit der Ausführung der Hausarreststrafe verbundenen Kosten und die Verwendung des elektronischen Kontrollsystems und dessen Zahlungsmethode festlegt, wird der erste Satz durch folgendes ersetzt: "Wenn die Kosten, die mit der Nutzung des elektronischen Kontrollsystems für den Ersatz des Sorgesystems verbunden sind, nicht zurückerstattet werden, kann das Gericht unter Berücksichtigung der geschätzten Dauer des Satzes
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Justizminister:
Mgr. Benešová v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 224 / 2021 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 458 / 2009 Coll., zur Festlegung des Tagessatzes für die Kosten im Zusammenhang mit der Ausführung der Hausarreststrafe und der Verwendung des elektronischen Kontrollsystems und dessen Zahlungsart, geändert durch Dekret Nr. 151 / 2016 Coll.
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.06.2021
In Kraft seit01.01.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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