Dekret Nr. 222 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 189 / 2013 Coll., zum Schutz der Forstwirtschaft und zur Genehmigung der Fellung

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.11.2014
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 14. Oktober 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 189 / 2013 Slg., über den Schutz und die Zulassung von Holzeinbruch
Das Umweltministerium sieht gemäß § 79 Abs. 4 d) und zur Umsetzung von § 8 Abs. 3 und 5 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 349 / 2009 Slg., (nachstehend als Gesetz bezeichnet) vor:
Čl. I
Verordnung Nr. 189 / 2013 Slg., über den Schutz und die Zulassung von Holzeinbruch, wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Buchstabe c einschließlich der Fußnoten 1 und 2 wird gestrichen.
Buchstabe d wird umnummeriert (c).
2. In Artikel 1 Buchstabe c wird das Wort "nurseries" nach dem Wort" Obstgärten eingefügt.
3. Artikel 3 Buchstabe d:
"(d) für Obstbäume, die auf dem Land wachsen, in einem Baugebiet, das in der Kataster von Immobilien als eine Art Garten, ein Baugebiet und einen Innenhof oder eine andere Fläche mit einer Art der Nutzung des Landes von Grün."
4. In Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c und in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c werden die Worte "oder gegebenenfalls Familien" nach den Wörtern "oder gegebenenfalls Familien" eingefügt und nach den Wörtern "oder gegebenenfalls Familien" die Worte "oder gegebenenfalls Familien" eingefügt.
5. In Absatz 4 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:
"(3) Die Notifizierung des von den Bestandteilen des integrierten Rettungssystems aus der Entscheidung des Kapitäns der Rettungs- oder Entsorgungsoperationen oder des Schutzes der Bevölkerung durchgeführten Fallens von Holz (Abschnitt 8 (4) des Gesetzes) umfasst die Angabe des Ortes, an dem sich das Holz befand (Kadastralgebiet und die Paketnummer oder -adresse) und deren Menge und Art oder gegebenenfalls Gattung."
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. November 2014 in Kraft.
Minister:
Mgr. Brabec v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 222 / 2014 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 189 / 2013 Slg., zum Schutz von Holz und zur Genehmigung ihres Einsturzes
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.10.2014
In Kraft seit01.11.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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