Verordnung Nr. 222 / 2007 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 263 / 1999 Slg., in dem die Gründe für die Abgabe von Dienstreisen an Berufssoldaten für Diensthindernisse und den Umfang des Diensturlaubs in der geänderten Fassung festgelegt sind

Gültig Ordnung In Kraft seit 28.08.2007
Textfassungen: 28.08.2007
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 14. August 2007
zur Änderung des Erlasses Nr. 263 / 1999 des Verteidigungsministeriums, zur Festlegung der Gründe für die Abgabe von Dienstreisen an Berufssoldaten für Behinderungen und den Anwendungsbereich des Zollurlaubs, geändert
Gemäß § 39 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 221 / 1999 Slg. sieht das Verteidigungsministerium vor:
Čl. I
In Anhang Nr. 2 Nummer 13 der Verordnung Nr. 263 / 1999 Slg., in der die Gründe für die Bestimmung des Zollurlaubs an Berufssoldaten für Zollschranken und den Anwendungsbereich des Zollurlaubs, geändert durch die Verordnung Nr. 105 / 2005 Slg., "3 " ersetzt durch" 5" und nach den Worten "aus dem Ausland ", die Worte", wenn der Soldat in Einheiten von multinationalen Streitkräften im Ausland mindestens 90 Tage hintereinander diente.
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Parkan gegen r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 222 / 2007 Slg., zur Änderung des Dekrets des Verteidigungsministeriums Nr. 263 / 1999 Slg., zur Festlegung der Gründe für den Berufsurlaub an Berufssoldaten wegen Behinderungen und des Ausmaßes des Pflichturlaubs, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum28.08.2007
In Kraft seit28.08.2007
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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