Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 22/1993
Gesetz des tschechischen Nationalrats zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 412/1991 Slg. über die gerichtliche Zuständigkeit der Richter
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.