Dekret Nr. 215 / 2025 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 82/2012 Slg., bei der Prüfung des technischen Zustands von Fahrzeugen und Kombifahrzeugen auf der Straße (Behörde für technische Straßensteuerungen), geändert

Gültig In Kraft seit 01.07.2025
Inhalt
215
ERKLÄRUNG
vom 24. Juni 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 82/2012 Slg. über die Durchführung von Fahrtüchtigkeitsprüfungen an Fahrzeugen und Kombifahrzeugen (Verordnung über die technischen Straßenkontrollen), geändert
Gesetz Nr. 478 / 2001 Slg., Gesetz Nr. 53 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 411 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 226 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 274 / 2008 Slg.
Čl. I
Dekret Nr. 82 / 2012 Slg., über die Durchführung von Kontrollen über den technischen Zustand von Fahrzeugen und Kombinationsfahrzeugen auf der Straße (Decree on Technical Road Checks), geändert durch Dekret Nr. 133 / 2016 Slg., Dekret Nr. 207 / 2018 Slg., Dekret Nr. 303 / 2020 Slg., Dekret Nr. 330 / 2022 Slg. und Dekret Nr. 384 / 2023 Sl., geändert wie folgt:
1. In den Artikeln 2 Absatz 2, 2 Absätze 3 und 4 werden nach dem Wort "Polizeibeamter" die Worte "oder durch den Verkehrsinspektor" eingefügt.
2. In den Artikeln 2 Absatz 3 Buchstaben a und 2 Absatz 7 werden die Worte "oder Verkehrsinspektor" nach dem Wort "Polizei" eingefügt.
3. In Absatz 2 (4) werden die Worte "in einer Station " durch die Worte" oder Stationen ersetzt" und die Worte "oder in einer zugelassenen Metrologie " gestrichen.
4. In Artikel 2 Absatz 7 werden die Worte "oder der Straßenverkehrsinspektor "nach dem Wort" Polizist" eingefügt.
5. In Artikel 2b Absatz 1 werden die Buchstaben d und e gestrichen.
Die Buchstaben f bis k werden als Buchstaben d bis i umnumeriert.
6. In Absatz 2b Absatz 1 Buchstabe d wird das Komma durch "a" ersetzt.
7. In Absatz 2b Absatz 1 werden die Buchstaben e bis h gestrichen.
Buchstabe e wird umnummeriert.
8. In Artikel 4 Absatz 2 werden die Worte "oder Verkehrsinspektor" nach dem Wort "Polizei" eingefügt.
9. In Artikel 4a wird am Ende des Absatzes 2 der Satz "Wenn das Inhaftierungsdokument des Fahrzeugregistrierungszeugnisses in elektronischer Form abgeschlossen ist, dürfen nur die in diesem Fall betreffenden Gegenstände für alternative Gegenstände angegeben werden."
10. Anhang 3, einschließlich des Titels, lautet:

"Anhang Nr. 3
Muster des Dokuments der Inhaftierung der Fahrzeugregistrierungsbescheinigung

"
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Minister:
Kupka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 215 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 82 / 2012 Coll., über die Durchführung von Kontrollen über den technischen Zustand von Fahrzeugen und Kombinationen auf der Straße (Technical Road Control Order), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.06.2025
In Kraft seit01.07.2025
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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