Dekret Nr. 211 / 2015 Coll.
Dekret über die Ausgabe des Gedenksilbers zweihundert Kronen zum 200. Jahrestag der Aufführung des Geweihs Josef Božek
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993
Führt durch
Gesetz des tschechischen Nationalrats über die Tschechische Nationalbank
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.