Das Verfassungsgericht fand Nr. 211 / 2003 Coll.
Das Verfassungsgericht fand vom 9. Juli 2003 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen des § 1 Abs. 2 b, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 b, § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 6 des Gesetzes Nr. 290 / 2002 Slg., über den Übergang bestimmter anderer Gegenstände, Rechte und Pflichten der Tschechischen Republik zu Regionen und Kommunen, im Bereich des physischen und des Sports tätigen Zivilverbänden und zu den damit zusammenhängenden Änderungen des Gesetzes Nr.
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Verfassungsgerichtsurteil entscheidet
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 290/2002
Wird geändert durch
Gesetz über den Übergang von bestimmten anderen Punkten, Rechten und Pflichten d...
Gesetz Nr. 290/2002
Verfassungsgerichtsurteil entschieden
Gesetz über den Übergang von bestimmten anderen Punkten, Rechten und Pflichten d...