Das Verfassungsgericht fand Nr. 211 / 2003 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 9. Juli 2003 über die Nichtigerklärung der Bestimmungen des § 1 Abs. 2 b, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2 b, § 5 Abs. 2 Satz 2 und § 6 des Gesetzes Nr. 290 / 2002 Slg., über den Übergang bestimmter anderer Gegenstände, Rechte und Pflichten der Tschechischen Republik zu Regionen und Kommunen, im Bereich des physischen und des Sports tätigen Zivilverbänden und zu den damit zusammenhängenden Änderungen des Gesetzes Nr.

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