Dekret Nr. 21 / 2014 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 100/2012 Slg., zur Vorbestellung und Handhabung medizinischer Geräte

Gültig In Kraft seit 22.02.2014
Inhalt
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 27. Januar 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 100 / 2012 Coll., zur Verschreibung und Behandlung von medizinischen Geräten
Das Gesundheitsministerium sieht gemäß § 17 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 123 / 2000 Coll., über Medizinprodukte und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 375 / 2011 Coll.:
Čl. I
Verordnung Nr. 100 / 2012 Slg., über die Vor- und Handhabung von medizinischen Geräten, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 2 (1) werden die Worte "der auf Antrag eines Patienten ausgestellte Gutschein, der ihn in einem anderen Mitgliedstaat verwenden will, am Ende des Textes in Buchstabe b angefügt."
2. In Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g werden die Wörter "der auf Antrag eines Patienten ausgestellte Gutschein, der ihn in einem anderen Mitgliedstaat verwenden will, nach dem Wort" Nametag "; die Worte" der auf Antrag eines Patienten ausgestellte Gutschein, der ihn in einem anderen Mitgliedstaat verwenden will, "sollte auch die fachlichen Qualifikationen und Kontaktdaten angeben, die per E-Mail, Telefon oder Fax die internationale Wahl und die Anzeige angeben" Tschechische Republik "und".
3. In Absatz 3 (2) werden die Worte "der auf Antrag eines Patienten ausgestellte Gutschein, der ihn in einem anderen Mitgliedstaat verwenden will, am Ende des Textes unter Buchstabe a angefügt."
4. In Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f werden die Wörter "der auf Antrag eines Patienten ausgestellte Gutschein, der ihn in einem anderen Mitgliedstaat verwenden will, nach dem Wort"-Namensschild " eingefügt; die Worte" der auf Antrag des Patienten ausgestellte Gutschein, der ihn in einem anderen Mitgliedstaat verwenden will, "sind auch die fachlichen Qualifikationen und Kontaktdaten anzugeben, die per E-Mail, Telefon oder Fax die internationale Wahl und die Angabe angeben" Tschechische Republik "und".
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Holcat, MBA, Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 21 / 2014 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 100 / 2012 Coll., zur Verschreibung und Behandlung von medizinischen Geräten
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.02.2014
In Kraft seit22.02.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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