Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 21 / 2012 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad
Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 6. Januar 2012
Tarifverträge mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gibt bekannt, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung die folgenden Tarifverträge mit höherem Abschluss und eine Anlage Nr. 3 zum Kollektivvertrag mit höherem Abschluss in der Zeit bis zum 30. Dezember 2011 hinterlegt wurden:
1. Sammelvertrag mit höherem Abschluss, der am 14. November 2011 für 2012 zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparaturen Tschechien und Mähren - Abschnitt der Straßenverkehrswirtschaft
und
Die Verkehrsunion der Tschechischen Republik - Abschnitt der Straßenwirtschaft.
2. Sammelvertrag mit höherem Abschluss, der am 14. November 2011 für 2012 (für s. und r. o.) zwischen den Vertragsparteien geschlossen wurde
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparaturen Tschechien und Mähren - Abschnitt der Straßenverkehrswirtschaft
und
Die Verkehrsunion der Tschechischen Republik - Abschnitt der Straßenwirtschaft.
3. Sammelvertrag mit höherem Abschluss, geschlossen am 7. Dezember 2011 für 2012 zwischen den Vertragsparteien
Gewerkschaft der Arbeitnehmer der Textil-, Bekleidungs- und Lederindustrie Böhmen und Mähren
und
Verband der Textil - Bekleidung - Lederindustrie.
4. Anlage 3 des am 20. Dezember 2011 zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Tarifvertrags über einen höheren Grad
EGHO Gewerkschaft,
Tschechische Energieunion
und
Die Tschechische Union der Arbeitnehmer in Energie.
Minister:
Dr. Ing. Drábek v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 21 / 2012 Coll., über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 20.01.2012 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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