Regierungsverordnung Nr. 21 / 2005 Coll.
Regierungsauftrag zur Definition der Bzenecka Doubrava Vogelregion - Strážnický Pomoraví
Gültig
In Kraft seit 13.01.2005
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 15. Dezember 2004
definieren Bzenecka Doubrava - Strážnice Pomoraví
Die Regierung bestellt gemäß § 45e Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 S., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.:
Gegenstand
(1) Die Vogelregion Bzenecka Doubrava - Strážnický Pomoraví ("die Vogelregion") ist definiert.
(2) Der Schutz der Vogelfläche ist die Populationen des weißen Storchs (Ciconia ciconia), die Motage des Sprats (Circus aeruginosus), die Lullula arborea und ihre Biotope.
(3) Der Schutz des Vogelgebiets dient der Erhaltung und Wiederherstellung von für Vogelarten relevanten Ökosystemen gemäß Absatz 2 aus ihren natürlichen Gründen der Erweiterung und der Sicherstellung von Bedingungen für die Erhaltung der Populationen dieser Arten in einer günstigen Erhaltungssituation.
Definition der Vogelfläche
(1) Die Vogelregion befindet sich im Gebiet der südmährenischen Region, in den kadastralen Gebieten von Bzenec, Liděřovice in Mähren, Milotice u Kyjov, Moravian Písek, Petrov u Hodonin, Ratiškovice, Rohatec, Skoronice, Strážnice na Morava, Sudomeřice, Vacenovice u Kyjovur,
(2) Die territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze der Vogelfläche ist in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt; die indikative grafische Darstellung der Vogelfläche ist in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
(3) Die Kartendokumente des Maßstabs 1: 25 000, in denen das Gebiet der Vogelregion eingetragen ist, werden in der zentralen Liste des Naturschutzes gespeichert1) und in elektronischer Form beim Ministerium für Umwelt, den Weißen Karpaten, dem Regionalbüro der Region Südmähren und den Gemeindebehörden der erweiterten Gemeinden, in deren Verwaltungsbezirk der Vogelbereich liegt.
Tätigkeiten, denen die Zustimmung der Naturschutzbehörde erforderlich ist
(1) Nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde des Naturschutzes (2) kann sich das Gebiet der Kommunen außerhalb des gleichzeitig gebauten und absetzbaren Vogelgebiets befinden (3)
a) zwischen dem 1. April und dem 31. Juli in die litauischen Kulturen von Teichen einzutreten, außer für Eigentümer und Mieter von Land und Jagd zum Zwecke der Pflege für freigelassene Enten;
b) Tätigkeiten auf Flächen, die nicht zur Erfüllung der Waldfunktionen bestimmt sind, einschließlich der Instandhaltung von Drainagesystemen, die eine Änderung des Niveaus der festgestellten Oberflächen- und Grundwasserspiegel auslösen, die zu einer Veränderung des Biotops der Art führen könnte, für die die Vogelfläche bestimmt ist;
c) die Abfallkulturen entfernen;
d) die vollständige Bodenvorbereitung, einschließlich mechanischer Abstreifung, durch Zusammenfassung der oberen demütigen Schicht während des Zeitraums vom 1. April bis 31. Juli auf Flächen, die für Waldfunktionen bestimmt sind;
e) die Art der Flächen und die Mittel der Nutzung zu ändern (4);
f) eine Luftanwendung von Bioziden an Flächen zur Erfüllung der Waldfunktionen;
(g) neue touristische und Fahrradrouten aufstellen (5);
h) Sportwettbewerbe und andere Veranstaltungen mit einer Massenbeteiligung, die außerhalb der Dauersportgebiete und markierten touristischen Strecken durchgeführt werden;
— die Errichtung von Primal-Aquakulturbetrieben.
(2) Eine vorherige Zustimmung der zuständigen Naturschutzbehörde ist nicht erforderlich
a) die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Tätigkeiten, wenn sie gemäß den Wasserwerkskontrollregeln durchgeführt werden (6);
b) die in Absatz 1 Buchstabe d genannten Tätigkeiten, wenn sie der zuständigen Behörde des Naturschutzes mindestens 15 Tage zuvor mitgeteilt worden sind;
c) die Tätigkeiten gemäß Absatz 1 Buchstaben a und c im Eisenbahnschutzgebiet nach Sondervorschriften (7);
d) die in Absatz 1 Buchstabe e genannten Tätigkeiten, wenn diese Tätigkeiten einer Entscheidung nach einem bestimmten Recht (8) unterliegen und von der zuständigen Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben worden sind;
e) die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten bei Tätigkeiten, die nach besonderen Rechtsvorschriften durchgeführt werden9) im Gebiet des spezifizierten Eroberungsgebiets und ausschließlicher Lager;
(f) die Durchführung des Straßenbetriebs10).
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
v. Ing. Jahn v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident
Umweltminister:
RNDr. Ambrozek v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Regierungsdekrets Nr. 21 / 2005 Coll.
Territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenzgebiete Vögel von Bzenecka Doubrava - Strážnice Pomoraví
Von der Eisenbahnbrücke zum Fluss Mähren in der Nähe des Dorfes Rohatec auf der Bahnlinie Rohatec - Sudoměřice führt die Grenze nördlich des Groove-Körpers. Vor dem Bahnhof Rohatec dodges in einem rechten Winkel zum Norden und entlang der Waldgrenze führt er nach Nordwesten entlang der Nut der Bahnstrecke Rohatec-Ratiškovice. Vom Groove-Körper geht zur Straße *) Ratiškovice-Vacenovice und folgt ihm in Nordrichtung nach Vacenovice. Vor dem Dorf Vacenovice schneidet die Verkabelung der Elektrifizierung (400 kV), 150 Meter hinter diesem Kreuz in einem rechten Winkel Kanäle rechts auf den Waldweg *) und durchläuft den Waldbereich. Auf dem Feld in Vacenovice kommt er aus dem Wald, von dort geht er um die angrenzenden ohne Bäume von der Südseite, Kopieren der Grenze des Waldes, vorbei an der Bucht von Březíček und in Nordostrichtung entlang des Waldrandes geht er um die errichteten Grundstücke des Dorfes Vacenovice. Am östlichen Ende des Dorfes kommt es vom Wald zur Feldstraße, die sich im Nordosten fortsetzt. Nach 200 Metern dreht sich die Straße rechtwinklig und setzt sich nach weiteren 200 Metern in Nordwestrichtung fort, an der Stelle, an der die Straße zu der abgehenden Straße des Dorfes führt, die unter dem rechten Winkel von links kommt, verläuft die Grenze im Nordosten entlang der äußeren Grenze des Grundstücks (p.p.n.413, K. Vacenovice bei Kyjov) bis sie die Feldstraße erreicht. Hier dreht es sich nach links und entlang dieser Straße weiter in Richtung Südwesten. Nach ca. 60 Metern dreht sie sich spitzwinklig nach Norden und setzt sich entlang der Feldstraße bis zur südöstlichen Ecke der Ziehung bis zum PP-See fort, von dort weiter in Nordrichtung entlang der Westkante der Ziehung. Nach 60 Metern geht es in einen kleinen Wasserturm (die Grenze des PP-Sees) nach Nordwesten. Nach der PP-Grenze führt sie nach Nordwesten und später nach Norden bis zum Punkt, wo sich die PP-Grenze scharf nach Osten bewegt. Die Grenze des Vogelgebiets führt westlich an der nördlichen Grenze des Grundstücks nr. 214 K. Vacenovice u Kyjov. Am Ende dreht es sich nach Norden und entlang der östlichen Grenze des Landes Nr. 208, 205, 203 und 202 (alle K. Vacenovice bei Kyjov) erreicht die Straße Vacenovice-Vracov. Von dort geht es weiter entlang dieser Straße Richtung Vracov, nach 250 Metern, wenn der Zaun der landwirtschaftlichen Fläche von der Straße getrennt ist, zu diesem Zaun und das Gebiet von der Ost-, Nord- und teilweise Westseite geht. Auf der Westseite des Zauns geht es 180 Meter südlich der nordwestlichen Ecke unter einem scharfen Winkel auf einer Feldstraße, die Nordwesten führt, nach 800 Metern erreicht es den Waldrand, wo es auf einem Wasserturm, der Sandy Pond liefert, nach Westen dreht. Nach dem Wasserlauf erreicht er die PR Grenze Sandy Pond, die es von Süden bis zum Wasserturm unter dem Teichdamm kopiert. Nach dem Wasserlauf fährt die Grenze in Nordwestrichtung bis zur Grenze des Zauns des Schlosses in Milotice, die von der Ost-, Süd- und Westseite kopiert. An dem Ort, wo der Zaun des Schlossparks von der Milotice abgelenkt wird... Skoronice Straße, die Grenze fährt entlang dieser Straße etwa 150 Meter zum Zaun des landwirtschaftlichen Gebäudes, die es von der Süd- und Ostseite kopiert. An der Stelle, die die nordöstliche Ecke des Zauns des landwirtschaftlichen Gebäudes bildet, gelangt die Grenze zur Feldstraße, die in östlicher Richtung führt, durchläuft die Elektrode (110 kV) und erreicht den Waldrand. Von dort kopiert es den nördlichen Rand des Waldgebiets in der östlichen Richtung zur Grenze des k. An der Stelle des weiteren Überquerens der Grenze des k.ú Vlkok u Kyjov und der Grenze des Waldgebiets geht es entlang des Waldrandes östlich zu den bebauten Gebieten des Dorfes Vracov, das den Waldrand von der West- und Südseite umkreist, wo es zu einem kleinen Wasserturm führt, der von der Wasseroberfläche aus der Gewinnung und Überschwemmung des Torfs im westlichen Rande fließt. Nach dem Wasserlauf fährt die Grenze des Vogelgebietes stromaufwärts zur Vacenovice-Vracov Straße, auf der sie überquert. Nach dieser Straße führt Vacenovice zum Rand des Waldes, auf dem es geht. Nach der Waldgrenze setzt sich die östliche Richtung südlich der Baufläche des Dorfes Vracov bis zur südöstlichen Ecke des Zaunfeldes am südöstlichen Rand des Dorfes fort. Hier überquert er die Grenze zu diesem Zaun und führt in Nordostrichtung zu dem winzigen Wasserlauf, zu dem er gelangt. Nach dem Wasserlauf führt er stromabwärts in die östliche Richtung, nachdem der Zusammenfluss mit dem Vracovský Bach zu ihm gelangt und weiter nach Osten geht. Nach dem Zusammenfluss des Baches Vrákovský mit dem Fluss Syrovinka geht zu diesem Strom und führt weiter östlich zu dem Punkt, wo der Fluss mit der Bahn Hodonin-Old Stadt bei Uherský Hradiště überquert. Von dort führt die Grenze nach Nordosten entlang des Nutenkörpers zum Mährischen Sand. Hinter dem Bahnhof überquert die Grenze auf der Straße Nr. II / 427 Bzenec- Uherské Hradiště, worauf sie zum mährischen Sand führt. An dem Ort, an dem die Verzierung der landwirtschaftlichen Fläche rechts beginnt, geht die Grenze zu dieser Verzierung. Am Ende geht es auf die Straße, die südlich zum Ort führt, wo der Wald (der Olšová Waldkomplex) auf der Ostseite beginnt. Von dort führt die Grenze am Waldrand zunächst im Norden und dann in östlicher Richtung zu einem kleinen Wasserstrom, der von der Nordostseite an den Wald angelegt wird. Die Grenze folgt dem Wasserlauf in Südostrichtung bis zum Punkt, wo der Wald von ihm auf der Westseite abgelenkt wird. Am Waldrand führt die Grenze in südlicher Richtung nach New Moravia. Es gibt eine südwestliche Grenze entlang der rechten Bank. An dem Ort, wo Nová Morava die Straße Nr. I / 54 überquert, überquert sie diese Straße und führt südöstlich zu Veselí nad Moravou. Hier geht Batas Segelkanal, der westliche Arm des Flusses Mähren und an der Kreuzungsstelle mit dem östlichen Arm Mähren vorbei. Nach dem linken Ufer von Mähren führt die Grenze in Richtung des Flusses zum westlichen Ende des gebauten Gebiets des Dorfes Vnor, am Wasserfluss befestigt, bis zum Punkt, wo der kleine Fluss von Süden fließt. Die Grenze folgt diesem Strom in Südwestrichtung. Die ca. 450 Meter vor der Brücke dieses Flusses in der Nähe des landwirtschaftlichen Bereichs am südwestlichen Rand des Dorfes Vnor Grenze kreuzt links auf die Feldstraße und geht weiter in Richtung der landwirtschaftlichen Fläche, die von der Nord-, West- und Südseite geht. Am südöstlichen Rand des Komplexes erreicht es eine rot markierte Feldstraße, die südwestlich Richtung Strážnice führt. Er überquert Veliček und fährt südlich am Zaun des Schlossparks in Strážnice, der von Osten und Süden bis zu Batas Segelkanal führt. Nachdem der Navigationskanal entlang der südwestlichen Richtung der Cca 400 Meter an der vierten rechten Pass vorbei führt, geht er rechtwinklig zur Feldstraße auf der linken Bank und führt südöstlich, nach weiteren 200 Metern dreht er sich rechtwinklig und fährt südwestlich entlang der Feldstraße. An der zweiten Kreuzung der Feldwege setzt sich der nördliche von ihnen bis zum nordöstlichen Rand des Waldes hin. Von dort führt es zum südlichen Rand des Waldes Südwesten bis zum Wasserstrom, wonach es weiterhin mit dem Navigationskanal kollidiert. Nach dem Zusammenfluss mit Radejovka setzt sich entlang des Flusses von Batas Kanal bis zum Zusammenfluss mit Mähren fort. Gegen den Strom von Mähren führt zum Ausgangspunkt, die Eisenbahnbrücke durch Mähren auf der Linie Rohatec - Sudoměřice.
Erläuterungen:
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf der Straße führt, wird angezeigt, dass sie am Rand des Straßenhilfspakets führt, nämlich der in den Vogelbereich weisende Rand.
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf dem Weg führt, wird ausgedrückt, dass sie entlang des Straßenrandes führt, nämlich die Grenze in den Vogelbereich.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 21/2005 Slg.
Indicative grafische Darstellung Vogelregionen von Bzenecka Doubrava - Strážnice Pomoraví
1) Artikel 42 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.
2) Abschnitte 77a (3) (v) und 78 (2) des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 218/2004 Slg.
3) § 139a des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg., über Territorial Planning and Construction Regulations (Construction Act), geändert durch Gesetz Nr. 83 / 1998 Slg.
4) § 32 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg. § 2 Abs. 3 und § 6 des Gesetzes Nr. 344 / 1992 Slg., über das kadastrale Eigentum der Tschechischen Republik (Kadastralrecht), geändert durch Gesetz Nr. 89 / 1996 Sl. und Gesetz Nr. 120 / 2000 Slg.
5) Zum Beispiel Artikel 3 Absatz 4 des Erlasses Nr. 104 / 1997 Slg., Durchführung des Straßengesetzes.
6) Absatz 59 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 254 / 2001 Slg., über Wasser und über die Änderung bestimmter Gesetze (Wassergesetz).
7) Artikel 9 des Gesetzes Nr. 266/1994 Slg. über Eisenbahnen, geändert durch Gesetz Nr. 23/2000 Slg.
8) § 39 ff. Gesetz Nr. 50 / 1976 Slg.
Gesetz Nr. 61/1988 Slg., über Bergbauaktivitäten, Explosivstoffe und staatliche Bergbauverwaltung, geändert durch Gesetz Nr. 425 / 1990 Slg., Gesetz Nr. 542 / 1991 Slg., Gesetz Nr. 169 / 1993 Slg., Nr. 128 / 1999 Slg., Gesetz Nr. 71 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 124 / 2000 Slg., Gesetz Nr.
10) § 34 des Gesetzes Nr. 13 / 1997 Slg., auf Straße, geändert.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 21 / 2005 Coll., Definition der Bzenecká Doubrava Vogelregion - Strážnický Pomoraví |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 13.01.2005 |
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| In Kraft seit | 13.01.2005 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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