Dekret des Außenministers Nr. 21 / 1968 Coll.
Erlass des Außenministers über das Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten internationaler Berufsorganisationen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.