Dekret Nr. 209 / 2025 Coll.

Dekret über die Methode der Bereitstellung von freien Mahlzeiten und Ausrüstung für professionelle Soldaten, Vorsteuersoldaten und aktive Reservesoldaten

Gültig In Kraft seit 01.07.2025
209
ERKLÄRUNG
vom 23. Juni 2025
über die Methode der Bereitstellung freier Lebensmittel und Ausrüstung für professionelle Soldaten, Reservesoldaten und aktive Reservesoldaten
Gemäß Artikel 93 des Gesetzes Nr. 221 / 1999 Slg., über professionelle Soldaten, geändert durch Gesetz Nr. 122 / 2012 Slg. und Gesetz Nr. 99 / 2025 Slg.:

ČÁST PRVNÍ

EINLEITUNG
§ 1
Gegenstand
Diese Verordnung regelt die Art und Weise, in der Sie kostenlose Mahlzeiten und Ausrüstung für professionelle Soldaten, Vor-Duty-Soldaten und aktive Soldaten zur Verfügung stellen.
§ 2
Definition der Begriffe
Im Sinne dieses Erlasses:
a) die indikative Nutzungsdauer, die bei der Gewährleistung des Austauschs von militärischen Ausrüstungen verwendet wird, wobei die Nutzungsdauer der einzelnen Ausrüstungskomponenten in den Monaten angegeben wird, in denen sie garantiert ist, dass ihre Gebrauchseigenschaften erhalten bleiben;
b) ein professioneller Soldat oder ein im Rahmen einer Sonderregelung für die Ausführung von Pilot-in-Command, Pilot-in-Command, Hubschrauber-Copilot, Hubschrauber-Copilot, Navigator, Kabinentechniker, Kabinenoperator, Kabinengewehrschützer und Kabinenbesatzung zugelassener Vortriebssoldaten (1);
(c) Flugausbildung Flugausbildung Flugausbildung Flugausbildung Flugausbildung Flugausbildung Flugausbildung Flugausbildung Flugausbildung zur Vorbereitung von ausgewiesenen Militärpersonal für den Kampfeinsatz; Flugausbildung gilt auch
1. seine Unterbrechungsdauer höchstens 3 Monate oder
2. Ausbildung an Flugausbildern oder Simulatoren;
d) Dauerhafte praktische Fallschirm- und Rettungsausbildung zur Durchführung der für das Ausbildungsjahr vorgesehenen Ausbildung; kontinuierliche praktische Fallschirm- und Rettungsausbildung gilt als Dauer von höchstens 3 Monaten.

ČÁST DRUHÁ

METHODE DER SICHERHEIT DER SPEZIALSTABILITÄT
§ 3
Methode zur Bereitstellung freier Mahlzeiten
Kostenlose Mahlzeiten werden mit Frühstück, Mittagessen oder Abendessen ("Hauptmahlzeiten") und Nahrungsergänzungsmittel zur Verfügung gestellt. Das Hauptgericht besteht aus einer warmen Ernährung und wenn es nicht gesichert werden kann, dann die Form
a) kalte Ernährung oder
b) Lebensmittel für die getrennte oder Gruppenzubereitung der Hauptmahlzeit.
§ 4
Kostenlose Mahlzeiten bei der Durchführung von besonderen Aktivitäten
Spezifische Aktivitäten für die Bereitstellung von freien Mahlzeiten sind:
a) die Erfüllung der Aufgaben des ausgewiesenen Militärflugpersonals, vom Zeitpunkt der Ernennung zur Ausbildungsgruppe bis zum Zeitpunkt des Rücktritts oder Ausschlusses von der Ausbildungsgruppe bei der Flugausbildung;
b) die Erfüllung der Aufgaben eines Berufssoldats oder eines Soldats in Reserve bei der Erbringung einer Dienstleistung, die der Durchführung einer Ausbildung oder Rettung (nachfolgend "der Fallschirm" genannt) zugeordnet ist, vom Zeitpunkt des Beginns der kontinuierlichen praktischen Ausbildung und Rettung bis zum Zeitpunkt der Beendigung;
c) die Bereitstellung von Flugaktionen während ihrer Vorbereitung und Durchführung;
d) Vorbereitung auf die Erfüllung der Aufgaben des benannten Militärpersonals, ab dem Zeitpunkt seines Beginns bis zum Zeitpunkt seiner Unterbrechung oder Beendigung, in einer Studie, die sich auf ein ausführendes Militärflugzeug spezialisiert hat, einschließlich einer Unterbrechung von höchstens 1 Monat;
e) Studium an einer Militärschule im Bereich des Studiums mit Schwerpunkt auf der Bereitstellung oder in einer ähnlichen beruflichen Ausbildung am Ministerium für Verteidigungslehre (nachfolgend als Ministerium bezeichnet) an den Tagen der praktischen unabhängigen oder Gruppenvorbereitung von Mahlzeiten;
f) die Leistung eines Dienstes in einem ausländischen Betrieb oder in einer operativen Kapazität im Ausland, es sei denn, es wird von einer internationalen Regierung oder transnationalen Organisation für die Dauer dieses Dienstes erbracht;
(g) die Erfüllung der Pflicht für die Dauer des kontinuierlichen militärischen Einsatzes.
§ 5
(1) Für einen Zeitraum von
(a) Urlaub, Urlaub für eine kontinuierliche militärische Ausbildung, Urlaub für kontinuierliche militärische Einsatz, Studienurlaub, Umschulung, Ersatzurlaub oder Dienstreise gewährt;
b) Unfähigkeit, für Krankheit oder Unfall zu dienen, mit Ausnahme von Artikel 4 Buchstabe f;
c) Aufenthalt in medizinischen, Kur- und Freizeiteinrichtungen;
d) die Ausübung der Sorge oder
e) Mutterschafts-, Eltern- oder Vaterschaftsurlaub.
(2) Ein professioneller Soldat, der Mitglied einer ausgewiesenen Militärflugbesatzung oder einer Paratrooper ist, darf ab Beginn des Präsentationskurses an einer Militärschule oder während eines Vorschulkurses, der keine Flugausbildung oder praktische Fallschirm- und Rettungsausbildung umfasst, auch nicht mit einer kostenlosen Catering- oder Geldentschädigung versehen werden.
§ 6
Die wichtigsten Lebensmittel und Lebensmittel müssen den Energiestandards und Nährwerten der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel gemäß Anhang 1 dieser Verordnung und der durchschnittlichen Zusammensetzung des Lebensmittelverbrauchs gemäß den Anhängen 2 und 3 dieser Verordnung entsprechen.
§ 7
Nahrungsdosen
(1) Die diätetischen Vorteile nach der Komplexität des Dienstes sind:
(a) Grunddiät,
b) eine erhöhte Ernährung oder
(c) die Luftdiät.
(2) Die Grunddiät wird dem Berufssoldat und dem Soldat in Reserve in einem Dienst, an dem keine andere Diät fällig ist, zur Verfügung gestellt.
(3) Ein Besatzungssoldaten und ein vorleistungsfähiger Soldat im Dienst mit einer Militäreinheit oder einem Militärbetrieb, in dem die Grunddiät nicht vorbereitet ist, sind mit der für diese Militäreinheit oder Militäreinrichtung zu bereitenden Ernährung zu versehen.
(4) Eine erhöhte Ernährung wird dem Paratrooper gemäß § 4 b) und dem Berufssoldat und dem Soldat in der im Ausland tätigen Dienstleistung oder im operativen Einsatz gemäß § 4 Buchstabe f vorbehalten.
(5) Die Abgabe der Aero-Food-Abgabe wird an das benannte Militärpersonal nach Abschnitt 4 Buchstabe a an einen Besatzungssoldaten und an einen Vorleistungssoldat zur Erfüllung der Aufgaben des benannten Militärpersonals nach Abschnitt 4 Buchstabe d sowie an eine an einer Luftbasis dienende Paratrooper gewährt.
Nahrungsergänzungsmittel
§ 8
(1) Nahrungsergänzungsmittel in der Zusammensetzung gemäß Anhang Nr. 3 dieses Erlasses werden je nach Komplexität des Dienstes und unter den in diesem Erlass festgelegten Bedingungen bereitgestellt;
(a) Grundnahrungsmittelzusatz (im Folgenden „Zusatz A“);
b) weitverbreiteter Lebensmittelzusatzstoff (nachfolgend "Lebensmittelzusatzstoff B");
c) die Zugabe von Lebensmitteln zu bestimmten militärischen Flugbediensteten an den Tagen der Flugtätigkeit (nachfolgend "Lebensmittelzusatz C"); oder
d) die Zugabe von Lebensmitteln zu bestimmten militärischen Flugpersonal, die in Flugpaketen von überschall- und unterschallenden Luftfahrzeugen mit Waffensystemen und Transportflugzeugen enthalten sind (nachstehend "Lebensmittelzusatz D").
(2) Nahrungsergänzungsmittel werden nur bei der Bereitstellung von freien Mahlzeiten zur Verfügung gestellt. Nahrungsergänzungsmittel werden an Tagen des Anspruchs auf mindestens zwei Hauptmahlzeiten, nämlich die ersten, ausgestellt.
§ 9
(1) Nahrungsergänzungsmittel A ist an einen professionellen Soldat und einen gesicherten Soldat im Dienst, der Anspruch auf eine grundlegende Ernährung
a) ein kontinuierlicher Dienst, der mindestens 24 Stunden anhält, mit Ausnahme eines kontinuierlichen Dienstes eines Vorgesetzten, der 24 Stunden anhält, oder
b) die Sicherheit von Flugaktionen gemäß Abschnitt 4 Buchstabe c.
(2) Der Zusatz von Lebensmitteln B wird dem Berufssoldat und dem Soldat im Zollvorbehalt gewährt.
a) ein kontinuierlicher Dienst, der mindestens 24 Stunden anhält, mit Ausnahme eines kontinuierlichen Dienstes eines Vorgesetzten, der 24 Stunden anhält, oder
b) nachts an dem vom Mitglied des benannten Militärpersonals benannten Dienstort zu vergeben.
(3) Der Zusatz von Lebensmitteln C wird an einem Mitglied einer benannten Militärflugbesatzung an den Tagen des Fluges oder an der Stelle des angegebenen Zolls gewährt.
(4) Die Nahrungsergänzung D ist an ein Mitglied einer ausgewiesenen Militärflugbesatzung, die in der Flugbesatzung von überschallenden und unterschallenden Luftfahrzeugen, die mit Waffensystemen ausgerüstet sind, oder an ein Mitglied einer ausgewiesenen Militärflugbesatzung, die in der Flugbesatzung von Transportflugzeugen gemäß § 4 Buchstabe a enthalten ist, nur für die Dauer des Dienstes zu leisten.
§ 10
Rückerstattung in bar
(1) Die Rückerstattung der Gelder für die Hauptnahrung ist der finanzielle Wert der Arten und Mengen jedes Lebensmittels, die der Diätabgabe entsprechen, einschließlich der Nahrungsergänzung und der in Absatz 5 genannten Ergänzung.
(2) Ist es nicht möglich, in einem ausländischen Betrieb oder in einem operativen Einsatz gemäß § 3 freie Mahlzeiten zu erbringen, so wird der in einem ausländischen Betrieb tätige Soldat und der Soldat im Dienst in einem operativen Einsatz außerhalb der Tschechischen Republik auf Höhe des Grundsatzes ausländischer Unterhalts nach einem anderen Gesetz in bar für kostenlose Mahlzeiten ausgeglichen.
(3) Ein Ausländer, der nach Artikel 7 Absatz 5 eine Beihilfe gewährt wird, wird in bar gezahlt, die dem Finanzwert der Beihilfe nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b entspricht.
(4) Ein Beruf Soldat und ein pensionierter Soldat sind nach § 7 Abs. 1 für einen kontinuierlichen Dienst eines Aufsichtsbeamten, der mindestens 24 Stunden hält, in bar zu entrichten.
(5) Führt ein professioneller Soldat einen kontinuierlichen Dienst von mindestens 24 Stunden aus oder führt ein Soldat im Dienst der militärischen Beschäftigung durch, so wird der Ausgleich für die einzelnen Hauptmahlzeiten gemäß Absatz 1 um einen Zuschlag erhöht, wenn
(a) Frühstück 20%,
b) Mittagessen 40%,
(c) Abendessen 40%
die niedrigste Diät, die durch die Rechtsvorschriften über die Höhe und das Verfahren für die Gewährung von Reisezulagen an einen Berufssoldat festgelegt wird.
§ 11
Finanz-, Energie- und Ernährungswert der Ernährung und Nahrungsergänzungsmittel
(1) Der Finanzwert der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel wird berechnet, indem die durchschnittliche Verbrauchszusammensetzung jedes Lebensmittels pro Kilogramm pro Person und Tag gemäß Anhang 2 um ihre durchschnittlichen Verbraucherpreise pro Kilogramm multipliziert wird. Der durchschnittliche Verbraucherpreis ist der durchschnittliche Preis eines Lebensmittels, das durch eine vom Ministerium der Tschechischen Republik durchgeführte Marktumfrage zertifiziert wurde.
(2) Der Finanzwert der Nahrungsergänzungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel wird nur bei einer Erhöhung des durchschnittlichen jährlichen Verbraucherpreisindex, der vom Statistischen Amt für das Kalenderjahr von mehr als 2 % veröffentlicht wurde, geändert. In diesem Fall wird der finanzielle Wert der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel um die durchschnittliche jährliche Inflationsrate, die vom Statistischen Amt der Tschechischen Republik veröffentlicht wird, erhöht.
(3) Der Finanzwert der Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel wird ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Feststellung der in Absatz 2 genannten Differenz angepasst.
(4) Der Finanzwert des Unterhaltsgeldes für einen Berufssoldat in einem ausländischen Betrieb und ein Soldat im Dienst in einem operativen Einsatz außerhalb der Tschechischen Republik wird nach der Entwicklung der durch Marktforschungen des Ministeriums im ausländischen Betriebsbereich oder der operativen Bereitstellung überprüften Verbrauchernahtpreise bestimmt.
(5) Der monatliche durchschnittliche Energieverbrauch von Energieverbrauch und Nährwert von Nahrungsdosen, Nahrungsergänzungsmitteln und deren finanzieller Wert in den Tagen, an denen freie Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden, entspricht den in dieser Verordnung festgelegten Werten für einzelne Nahrungsabgaben und Nahrungsergänzungsmittel, wobei der jährliche durchschnittliche Verbrauch dieser Werte 10 % über oder 3 % unter dem angegebenen Wert liegt.
§ 12
Der finanzielle Wert der Nahrungsergänzungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel an den Berufssoldaten und an den pensionierten Soldat kann um 20% erhöht werden
a) die Bereitstellung von Rettungsdiensten oder
b) die Beseitigung der Folgen von Naturkatastrophen oder anderen schwerwiegenden Situationen, die das Leben, die Gesundheit, die Umwelt oder bedeutende Vermögenswerte betreffen.

ČÁST TŘETÍ

METHODE DER SICHERHEIT DER INSTRUMENTE
§ 13
Verfahren zur Sicherung von Geräten
(1) Die Ausrüstung ist dem Berufssoldat und dem Soldat in Reserve im Servicedienst durch die Erteilung der für jede Gruppe von Soldaten in den Anhängen 4 bis 7 dieser Verordnung aufgeführten Bestandteile der Militäruniformen und durch die Bereitstellung von freien Diensten oder Geldersatzmitteln zu liefern. Freier Service bedeutet Wäscherei, Trockenreinigung, Behandlung, Reparatur und Wartung von militärischen Geräten ("militärische einheitliche Versorgung").
(2) Teile militärischer Uniformen werden dem Berufssoldat mit einem Dienstverhältnis von weniger als 2 Jahren und dem Soldat im Dienst ausgestellt, der zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstes zurückgegeben wird. Die Verpflichtung zur Rückgabe von Teilen militärischer Uniformen gemäß dem ersten Satz gilt nicht für einen Soldat in Reserve, der in eine aktive Sicherung gestellt wird. Teile militärischer Uniformen, für die die Dienststelle feststellt, dass ihre Rückkehr nicht wirksam oder wirtschaftlich ist, dürfen nicht zurückgegeben werden.
(3) Ein Soldat in Reserve in einem Dienst, der innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung seiner Pflicht als Berufssoldat unter eine aktive Reserve nach dem Verteidigungsgesetz gestellt worden ist, verwendet die Militäreinheit gemäß Anhang 5 dieser Ordnung, die ihm vor Beendigung dieses Dienstes erteilt wurde; ein Soldat in Reserve im Rang General verwendet die in Anhang 7 dieser Verordnung vorgesehene Militäreinheit. Die indikative Nutzungsdauer der ausgestellten Bauteile wird durch die Aufnahme in den aktiven Vorschuss nicht geändert.
(4) Ein Soldat in Reserve in einem Dienst, der zum Dienst eines Berufssoldaten zugelassen wird, verwendet die ihm ausgestellten Militäruniformen. Die indikative Nutzungsdauer der ausgestellten Ausrüstungskomponenten wird nicht durch die Zulassung zum Dienst des professionellen Soldaten geändert.
(5) Erfüllt ein Besatzungsssoldat oder ein Vorleistungssoldat die in Artikel 14 Absatz 1 genannten Pflichten in einem anderen Kleid als einer militärischen Uniform (nachstehend „Zivilbekleidung“ genannt), so ist die militärische Uniform nicht für diesen Zeitraum vorgesehen oder wird gemäß den durchgeführten Aufgaben erbracht.
(6) Die nach Absatz 1 gesicherten Gerätekomponenten werden je nach den indikativen Einsatzzeiten jeder Komponente der militärischen Einheit gedreht. Der Ersatz beschädigter oder verschlissener Teile der militärischen Uniform, die für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich sind, kann vor Ablauf der indikativen Nutzungsdauer, auf Antrag eines Berufssoldats oder eines Vorleistungsssoldats erfolgen, wenn der Antrag von der Dienststelle genehmigt worden ist.
(7) Die in Absatz 1 genannte Sorge um militärische Uniformen ist am Dienstort in Form von:
a) die Sicherheit der Dienstleistungen;
b) die Lieferung von Verbrauchsgütern oder
c) Sicherheit von Vermögenswerten für die Versorgung von militärischen Ausrüstungen.
§ 14
Rückerstattungen in Geld für die Verwendung von Zivilbekleidung
(1) Ein Besatzungssoldaten und ein vorleistungsfähiger Soldat, der Mitglied der Militärischen Intelligenz, der Militärpolizei, der Sonderkräfte, der Geheimdienstsicherheit oder in Ops 2) ist, der von der Dienstaufsichtsbehörde beauftragt wurde, Aufgaben ohne die Verwendung militärischer Uniformen auszuführen, wird in bar bezahlt.
(2) Erstattungsbetrag in bar
a) die anfängliche Anschaffung von Bauteilen von Zivilbekleidung entspricht der Summe der Werte aller ersetzten Bestandteile militärischer Uniformen, die sonst dem Soldat erteilt würden;
b) Der Austausch von Bauteilen von zivilen Bekleidung entspricht einer Vervielfältigung der Aliquot-Werte der ersetzten militärischen Uniformen und der Kalendertage, in denen der Soldat einem Dienstposten zugeordnet wurde, der das Tragen von zivilen Kleidungen gemäß Absatz 1 erfordert; dieser Ausgleich kann um bis zu zweimal an militärische Geheimdienstmitglieder erhöht werden.
(3) Rückerstattungen in dem in Absatz 2 genannten Geld für Bestandteile einzelner militärischer Uniformen können dem Berufssoldat und dem in Absatz 1 genannten Reservesoldat entweder in einem oder mehreren Stufen gewährt werden.
(4) Die Rückerstattung in bar wird gemäß:
a) Absatz 2 Buchstabe a) im Kalendermonat, der auf den Kalendermonat folgt, in dem der Berufssoldat oder der Dienstsoldat berechtigt war, diese Entschädigung zu erhalten;
b) Absatz 2 Buchstabe b) wird im Monat Februar für das vorausgegangene Kalenderjahr in Bezug auf Bestandteile militärischer Uniformen für das vorausgegangene Kalenderjahr rückwirkend mit einem Dienstgehalt für den Monat Januar festgesetzt.
(5) Bei einer Entscheidung der Dienststelle, einen Berufssoldat oder einen Soldat im Dienst in einer im Rahmen der in Absatz 1 genannten Dienstleistung zur Beförderung von Zivilkleidung verpflichteten Stelle einzubeziehen, wird der Barausgleich für den erstmaligen Erwerb von zivilen Bekleidungsteilen gemäß Absatz 2 Buchstabe a rückzahlbar, wenn 5 oder mehr Jahre seit dem letzten Dienst in diesem Dienst vergangen sind.
§ 15
Entschädigung in bar für ungesicherte Teile militärischer Uniformen
Die Entschädigung für den erstmaligen Erwerb oder den Ersatz nicht bestellter Bestandteile militärischer Uniformen wird dem Berufssoldat und dem Reservesoldat im Dienst gezahlt.
(a) für den erstmaligen Erwerb solcher Komponenten im Kalendermonat nach dem Kalendermonat, in dem der professionelle Soldat oder der vorbezahlte Soldat zu dieser Erstattung berechtigt wurde;
b) für den Austausch dieser Komponenten im Monat Februar, jeden Kalendertag mit einem Anspruch auf einen solchen Anspruch für das vorausgegangene Kalenderjahr, auf die für das vorausgegangene Kalenderjahr festgesetzten Werte. Die Erstattung wird dem Berufssoldat zusammen mit dem Dienstgehalt für den Monat Januar gezahlt.
§ 16
Entschädigung in bar für ungesicherte Betreuung ausgestellter Militäruniformen und Zivilkleidung
(1) Für den gewerblichen Soldat und den in den Ruhestand verbrachten Soldat wird eine pauschale Entschädigung gewährt, wenn die nach den Absätzen 1 und 7 des Absatzes 13 gewährten militärischen Uniformen nicht sicher sind; bei Nicht-Sicherheit der Versorgung von Bauteilen ziviler Kleidung, die bei der Erfüllung der in Abschnitt 14 genannten Dienstleistung verwendet werden, gilt dies. Eine pauschale Entschädigung für die ungesicherte Betreuung von ausgestellten Militäruniformen oder Zivilbekleidung ist so vorzusehen, dass eine Überschneidung vermieden wird.
(2) Die Standarderstattung beträgt 6 CZK pro Tag. Die Höhe der pauschalen Entschädigung ist für die ungesicherte Betreuung militärischer Uniformen und ziviler Kleidung gleich.
(3) Für Kalendertage mit Anspruch auf diese Anforderung wird im Monat Februar für das vorausgegangene Kalenderjahr eine pauschale Erstattung rückwirkend gezahlt. Ein professioneller Soldat wird zusammen mit seinem Dienstgehalt für den Monat Januar bezahlt.
§ 17
Barbetrag der Kosten der ausgestellten Militäruniformen
Der monatliche monetäre Betrag der Kosten für die Sicherung einzelner militärischer Uniformen gemäß § 13 Abs. 1 zur Bestimmung des Betrags der Geldkompensation für die ausgestellten militärischen Uniformen, die ein Soldat dem Ministerium gemäß § 91 Abs. 2 des Gesetzes über die Besatzungssoldaten zu ersetzen ist, ist in Anhang 8 dieses Erlasses aufgeführt.

ČÁST ČTVRTÁ

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 18
Übergangsbestimmungen
(1) Die dem Soldat nach Erlass Nr. 266 / 1999 Coll. zur Verfügung gestellten Ausrüstungen für die Bereitstellung von freien Nahrungsmitteln, Ausrüstungen und Transporteinrichtungen sowie für die Unterbringung von Berufssoldaten, Vorleistungssoldaten und aktiven Reservesoldaten, die vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam sind, oder das Erlass Nr. 287 / 2016 Coll. über den Umfang und die Art der Bereitstellung der erforderlichen und Ausrüstung für die Vorleistungssoldaten, die vor dem Erlass sicher vor dem Datum der Einheitlichen
(2) Die nach dem Erlass Nr. 266 / 1999 Coll. erteilte indikative Nutzungsdauer der nach dem Erlass Nr. 266 / 1999 Coll. ausgestellten Komponente der militärischen Ausrüstung, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung oder Ordnung Nr. 287 / 2016 Coll. wirksam ist, ist unverändert und wird ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Komponente berechnet.
(3) Die Rückerstattung in bar für die befristeten Formalitäten, auf die die Ansprüche nach dem Erlass Nr. 266 / 1999 Slg., wie vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses wirksam, oder nach dem Erlass Nr. 287 / 2016 Slg., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, wird auf der Ebene der geltenden Rechtsvorschriften gewährt, auch wenn sie nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses gezahlt wird.
(4) Im Falle der Bereitstellung von freier Verpflegung an Veranstaltungen, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, die auch nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung, die Finanz-, Energie- und Ernährungswerte von Nahrungsergänzungsmitteln und Nahrungsergänzungsmittel, bestimmt nach dem Erlass Nr. 266 / 1999 Coll., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung, oder Erlass Nr. 287 / 2016 Coll., als wirksam vor dem Datum des Inkrafttretens.
(5) Die Bestandteile der in dieser Ordnung vorgesehenen militärischen Uniformen, die nicht an den Soldat in der aktiven Reserve gemäß dem Erlass Nr. 266 / 1999 Coll., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung, oder Ordnung Nr. 287 / 2016 Coll., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erlasses, werden dem Soldat in der aktiven Reserve spätestens am 31. Dezember 2026 erteilt.
§ 19
Aufhebung
Sie werden gestrichen:
1. Dekret des Verteidigungsministeriums Nr. 266 / 1999 Slg., über die Methode der Bereitstellung von freien Verpflegungs-, Ausrüstungs- und Transporteinrichtungen sowie über die Unterbringung von Berufssoldaten, Reservesoldaten in Dienst- und aktiven Reservesoldaten.
2. Dekret Nr. 456 / 2002 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 Slg., über die Methode der Bereitstellung von freien Nahrungs-, Ausrüstungs- und Transporteinrichtungen sowie über die Unterbringung von Berufssoldaten.
3. Dekret Nr. 69 / 2008 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 des Ministeriums für Verteidigung Coll., über die Methode der Bereitstellung freier Catering-, Ausrüstungs- und Transporteinrichtungen und über die Unterbringung von Berufssoldaten, geändert durch Dekret Nr. 456 / 2002 Coll.
4. Dekret Nr. 334 / 2008 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 des Ministeriums für Verteidigung Coll., über die Methode der Bereitstellung von freien Nahrungsmitteln, Ausrüstung und Transporteinrichtungen und über die Sicherheit der Unterbringung für professionelle Soldaten in der geänderten Fassung.
5. Dekret Nr. 290 / 2010 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 des Ministeriums für Verteidigung Coll., über die Methode der Bereitstellung von freien Mahlzeiten, Ausrüstung und Transportausrüstung und über die Unterbringung von Berufssoldaten, geändert.
6. Dekret Nr. 177 / 2012 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 des Ministeriums für Verteidigung Coll., über die Methode der Bereitstellung von freien Mahlzeiten, Ausrüstung und Transportausrüstung und über die Unterbringung von Berufssoldaten, geändert.
7. Dekret Nr. 17 / 2014 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 Coll., über die Methode der Bereitstellung von freien Mahlzeiten, Ausrüstung und Transporteinrichtungen und über die Unterbringung von Berufssoldaten in der geänderten Fassung.
8. Dekret Nr. 287 / 2016 Slg., über den Umfang und die Methode der Bereitstellung der Ausrüstung und Ausrüstung für Soldaten in der Reserve auf dem Dienst.
9. Dekret Nr. 431 / 2021 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 Coll., über die Methode der Bereitstellung von freien Nahrungs-, Ausrüstungs- und Transporteinrichtungen sowie über die Unterbringung von Berufssoldaten.
10. Dekret Nr. 262 / 2023 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 266 / 1999 Coll., über die Methode der Bereitstellung von freien Nahrungsmitteln, Ausrüstung und Transporteinrichtungen und über die Bereitstellung von Unterbringung für Soldaten aus dem Beruf, in der geänderten Fassung, und Dekret Nr. 287 / 2016 Coll., über den Umfang und die Methode der Bereitstellung der notwendigen Ausrüstung für Soldaten in der Reserve im Dienst.

ČÁST PÁTÁ

FINANZIERUNG
§ 20
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Verteidigungsminister:
Mgr. Chernochová v. r.

Příloha č. 1

Anhang 1
Lebensmittelvorteile und Nahrungsergänzungsmittel pro Person und Tag sowie Energie- und Ernährungsstandards
Stravní dávky (SD)
Přídavky potravin (PP)
Základní SDZvýšená SDLetecká SDPP APP BPP CPP D
Energetická hodnotakJ13 47415 11116 01915201596635760
Bílkovinyg90969614183,91,9
Tukyg11212612010123,80,5
Kyselina linolovág910100,50,5--
Sacharidyg46052048054503541
Minerální látkyvápníkMg9001 0001 00026,41895842
fosfor8001 0001 0001312646549
železo2020202,12,73,31,1
VitamínyA-ekv. retinoluμg1 0001 2001 200941464025
B1mg1,21,41,20,170,120,10,12
B21,41,61,60,130,280,080,06
B3ekv. niacinu1618183,77,40,60,9
C1001001002,42,15545

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2
Durchschnittlicher Lebensmittelverbrauch pro Person und Tag, um die erforderlichen Energie- und Ernährungswerte durch die Ernährung zu erreichen, um ihren finanziellen Wert zu bestimmen
Druh potravinStravní dávky
základnízvýšenáletecká
dávka v gramech/mililitrechdávka v gramech/mililitrechdávka v gramech/mililitrech
vepřové maso69103103
hovězí maso6889102
uzené maso9911
ostatní maso224
vnitřnosti61420
uzeniny a výrobky z masa456050
masové konzervy384327
maso celkem234320317
drůbež a drůbeží výrobky303035
kosti223
ryby1089
rybí výrobky a konzervy161114
máslo202524
sádlo a slanina11158
jedlé tuky a oleje273526
čerstvé mléko280295325
mléčné výrobky7472121
sýry303432
vejce365065
chléb320340250
běžné pečivo9059120
jemné pečivo334015
trvanlivé pečivo14208
těstoviny212017
mouka, kroupy, vločky707886
rýže322725
luštěniny141811
cukr a cukrářské výrobky608050
brambory460419408
čerstvá a mražená zelenina185190222
nakládaná a sušená8570100
kysané a sterilované202020
zelenina celkem290280342
čerstvé, mražené a sušené ovoce8988106
citrusové plody404090
kompoty283535
zahuštěné ovocné výrobky353565
ovoce celkem192198296
přísady, nápoje, ostatní potraviny357355723

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3
Durchschnittliche Lebensmittelverbrauch pro Person und Tag, um die erforderlichen Energie- und Ernährungswerte durch Nahrungsergänzung zu erreichen, um ihren finanziellen Wert zu bestimmen
Druh potravinPřídavek potravin
ABCD
Dávka v gramech/mililitrech
maso celkem5050--
chléb100100--
cukr a cukrářské výrobky-25--
ovoce celkem100100-380
přísady, nápoje, ostatní potraviny300300300-

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4
Übersicht über Militäruniformen, die an professionelle Soldaten ausgegeben werden
Název stejnokroje
stejnokroj polní zelený potisk
stejnokroj polní letní zelený potisk
stejnokroj do nepříznivého počasí
stejnokroj vycházkový
(ve složení pro muže nebo ženu)
stejnokroj služební
(ve složení pro muže nebo ženu)
stejnokroj cvičební

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5
Übersicht über militärische Uniformen, die an einen Soldaten in Reserve in einem aktiven Reservedienst ausgestellt wurden
Název stejnokroje
stejnokroj polní zelený potisk
stejnokroj polní letní zelený potisk
stejnokroj do nepříznivého počasí
stejnokroj vycházkový
(ve složení pro muže nebo ženu)
stejnokroj cvičební

Příloha č. 6

Anhang Nr. 6
Übersicht über Militäruniformen, die dem Berufssoldat und dem Soldat in der Reserve für den Zeitraum der Primarbildung ausgestellt wurden
Název stejnokroje
stejnokroj polní zelený potisk
stejnokroj polní letní zelený potisk
stejnokroj do nepříznivého počasí
stejnokroj cvičební

Příloha č. 7

Anhang Nr. 7
Übersicht über ausgestellte Militäruniformen an einen professionellen Soldat und einen Reservesoldaten in einem Dienst, der einer aktiven Reserve zugeordnet ist, die dem Rang des Generals ernannt wird
Název stejnokroje
stejnokroj polní zelený potisk
stejnokroj polní letní zelený potisk
stejnokroj do nepříznivého počasí
stejnokroj vycházkový pro generály
(ve složení pro muže nebo ženu)
stejnokroj služební pro generály
(ve složení pro muže nebo ženu)
stejnokroj večerní pro generály
(ve složení pro muže nebo ženu)
stejnokroj cvičební

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 209 / 2025 Coll., über die Methode der Bereitstellung von freien Mahlzeiten und Ausrüstung für professionelle Soldaten, Reserve Soldaten und aktive Reserve Soldaten
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.06.2025
In Kraft seit01.07.2025
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 5

2 000 000 CZK
16.12.2025
Závodní stravování 1/2026 - 12/2027
Česká republika - Ministerstvo obrany Gastro Burda s.r.o.
3 630 000 CZK
04.12.2025
Příspěvek na provoz p.o. VLRZ v r. 2025 - za zabezpečení bezplatného stravování příslušníků 153. žp...
Česká republika - Ministerstvo obrany Vojenská lázeňská a rekreační zařízení, příspěvkov...
71 164 CZK
28.08.2025
Benachrichtigungen
Dodatek č. 1 k Dohodě o poskytování stravování ve VÚ 6817 Boletice
Vojenská lázeňská a rekreační zařízení, příspěvkov... Ministerstvo obrany
11 858 000 CZK
25.07.2025
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf