Act Nr. 209 / 2020 Coll.

Gesetz über bestimmte Maßnahmen zur Minderung der Auswirkungen der Coronavirus SARS CoV-2-Epidemie auf Mieter von Wohnräumen, über den Empfänger eines Darlehens des Staatlichen Wohnungsbaufonds und im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Wohnungen und nicht-gebietlichen Räumlichkeiten in der Wohnung

Zeitliche Textfassungen

27.04.2020 Verkündet
In Kraft seit 27.04.2020
27.04.2020 Aktuell
In Kraft seit 27.04.2020

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