Act Nr. 207 / 2020 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 23/2017 Slg. über die Haushaltsordnung, geändert durch Gesetz Nr. 277 / 2019 Slg.

Gültig Recht In Kraft seit 27.04.2020
Textfassungen: 27.04.2020
207
DIE RECHT
vom 22. April 2020
zur Änderung des Gesetzes Nr. 23/2017 Slg. über die Haushaltsordnung, geändert durch Gesetz Nr. 277 / 2019 Slg.
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 23 / 2017 Slg., über die Haushaltsordnung, geändert durch Gesetz Nr. 277 / 2019 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift "Bestimmung der Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors " wird über Abschnitt 10 und Abschnitt 10 eingefügt.
2. Der folgende Abschnitt 10a wird nach Abschnitt 10 eingefügt:
„§ 10a
Das Ministerium bestimmt die Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors für
a) 2021 als Summe von nicht mehr als 4 % des prognostizierten nominalen Bruttoinlandsprodukts und der prognostizierten Gesamtkonsolidierten Einnahmen des öffentlichen Sektors für die Auswirkungen des Geschäftszyklus und der Auswirkungen von Einmal- und Übergangsgeschäften für 2021; die Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors werden durch ihre gegenseitigen finanziellen Beziehungen konsolidiert und nach dem unmittelbar anwendbaren EU-Recht für das europäische System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen in der Europäischen Union bestimmt 3),
b) zwischen 2022 und 2027, entsprechend der jährlichen Verbesserung der für die Auswirkungen des Geschäftszyklus angepassten Bilanz des öffentlichen Sektors und der Wirkung von Einmal- und Übergangsmaßnahmen um mindestens 0,5 Prozentpunkte.
3. Die Überschrift "Korrektive Komponente" wird oberhalb von Abschnitt 11 und Abschnitt 11 eingefügt.
4. Der folgende Abschnitt 11a wird nach Abschnitt 11 eingefügt:
„§ 11a
Für die Zwecke von Abschnitt 11 sind die Gesamtausgaben des öffentlichen Sektors für:
(a) das Jahr 2021, das im Jahr 2022 rückwirkend berechnet wird, erhöht den vom Ministerium im Jahr 2021 gemäß Absatz 10a (a) verwendeten Betrag;
b) die im folgenden Jahr rückwirkend berechneten Jahre 2022 bis 2027 um 0,5 Prozentpunkte den Betrag erhöhen, der der jährlichen Verbesserung der Bilanz des Managements des öffentlichen Sektors entspricht, angepasst für die Auswirkungen des Geschäftszyklus und der Auswirkungen von Einmal- und Übergangsgeschäften.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 207 / 2020 Slg., zur Änderung von Gesetz Nr. 23 / 2017 Slg., über die Regeln der Haushaltsverantwortung, geändert durch Gesetz Nr. 277 / 2019 Slg.
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.2020
In Kraft seit27.04.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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