Dekret Nr. 206 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 415 / 2006 Slg., zur Festlegung der technischen Bedingungen und Verfahren für die Erfassung und Weiterverarbeitung biometrischer Daten im Reisedokument-Datenträger in der geänderten Fassung

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2015
Inhalt
206
Ordnung
vom 17. September 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 415 / 2006 Coll. zur Festlegung der technischen Bedingungen und Verfahren für die Erfassung und Weiterverarbeitung von biometrischen Daten, die im Reisedokumentdatenträger enthalten sind, in der geänderten Fassung
Das Innenministerium sieht gemäß Artikel 61a Absatz 3 des Gesetzes Nr. 325 / 1999 Slg., über Asyl, geändert durch Gesetz Nr. 136 / 2006 Slg., und nach Anhörung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, gemäß § 182 Abs. 1 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 136 und 2006ll.
Čl. I
Verordnung Nr. 415 / 2006 Slg., zur Festlegung der technischen Bedingungen und Verfahren für die Erfassung und Weiterverarbeitung von biometrischen Daten im Reisedokument-Datenträger, geändert durch Dekret Nr. 75 / 2009 Slg. und Dekret Nr. 83 / 2011 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 3a Absatz 1 wird der Satz nach dem dritten Satz eingefügt: "Wenn keine Fingerabdrücke der rechten Hand die erforderliche Qualität erreicht, wird ein Fingerabdruck gewählt, der die beste Note für den Fingerabdruck einer niedrigeren Qualität hat."
2. Fußnote 8:
"(8) Artikel 2 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates."
3. In Artikel 3a Absatz 1 wird das Wort "vierte" durch fünfte ersetzt.
4. In Artikel 3a Absätze 2 und 3 werden die Worte "der geforderten Qualität " gestrichen.
5. In Abschnitt 3a werden die Worte "einschließlich Fingerabdruckqualität" am Ende des Textes von Absatz 4 angefügt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Minister:
Zucht v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 206 / 2014 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 415 / 2006 Coll., zur Festlegung der technischen Bedingungen und Verfahren für die Erfassung und Weiterverarbeitung biometrischer Daten im Reisedokument-Datenträger, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.09.2014
In Kraft seit01.01.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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