Regierungsverordnung Nr. 205 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung über die Haushaltszulage der Solidarität für die zweite Hälfte von 2022 und die erste Hälfte von 2023

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.07.2022
Inhalt
205
REGIERUNGSORDNUNG
vom 29. Juni 2022
über die Solidaritätszulage für die zweite Hälfte von 2022 und die erste Hälfte von 2023
Die Regierung bestellt hiermit gemäß § 8 Abs. 6 und 8 des Gesetzes Nr. 66/2022 Slg. über Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung und der sozialen Sicherheit im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine, die durch die Invasion russischer Truppen verursacht wurden, in der Fassung des Gesetzes Nr. 175/2022 Slg.:
§ 1
(1) Für die Kalendermonate Juli 2022 bis Juni 2023 wird die Solidaritätshaushaltszulage (nachstehend "die Zulage") gewährt;
a) wenn die Person, die Unterkunft mit dem Antragsteller für die Zulage teilt, in Höhe von 3.000 CZK je Person, die pro Kalendermonat bleibt; maximal drei Personen, die pro Kalendermonat in einem Solidaritätshaushalt wohnen, können berücksichtigt werden;
b) wenn die Person, die wohnt, die Unterkunft nicht mit dem Antragsteller für die Zulage teilt, der Betrag
1. 5 000 CZK pro Kalendermonat für 1 Person Aufenthalt,
2.9.000 CZK pro Kalendermonat für 2 Personen,
3.12.000 CZK pro Kalendermonat für 3 Personen,
4.14.000 CZK pro Kalendermonat für 4 Personen oder
5. 15 000 CZK pro Kalendermonat für 5 oder mehr Gäste.
(2) Erfüllt ein Antragsteller für einen Beitrag die Bedingungen für die Gewährung des in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Beitrags während des Kalendermonatszeitraums, so wird die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannte Beihilfe gewährt.
(3) Für die Zwecke des in Absatz 1 genannten Beitrags werden nur die Personen, denen im Kalendermonat eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wurde, mindestens 16 Tage hintereinander berücksichtigt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
(2) Diese Verordnung läuft am 30. Juni 2023 aus.
Ministerpräsident:
v. Mgr.
1. Ministerpräsident und Innenminister
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 205 / 2022 Coll., zur Solidarity Home Beitrag für die zweite Hälfte von 2022 und die erste Hälfte von 2023
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.06.2022
In Kraft seit01.07.2022
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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