Dekret Nr. 203 / 2001 Coll.

Verordnung des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs über die Genehmigung einer allgemeinen Freistellung von dem Verbot von Vereinbarungen, die den Wettbewerb verfälschen, nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 143 / 2001 Slg., zum Schutz des Wettbewerbs, für bestimmte Arten von Vereinbarungen über die Konsultation der Preise im Personenkraftverkehr und die Zuweisung der freien Flughafenzeit

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 361 / 2005 Coll.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 143 / 2001 Slg., zum Schutz des Wettbewerbs...
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