Dekret Nr. 203 / 2001 Coll.
Verordnung des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs über die Genehmigung einer allgemeinen Freistellung von dem Verbot von Vereinbarungen, die den Wettbewerb verfälschen, nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 143 / 2001 Slg., zum Schutz des Wettbewerbs, für bestimmte Arten von Vereinbarungen über die Konsultation der Preise im Personenkraftverkehr und die Zuweisung der freien Flughafenzeit
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 361 / 2005 Coll.
Hebt auf
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 143 / 2001 Slg., zum Schutz des Wettbewerbs...