Dekret Nr. 203 / 2001 Coll.

Verordnung des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs über die Genehmigung einer allgemeinen Freistellung von dem Verbot von Vereinbarungen, die den Wettbewerb verfälschen, nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 143 / 2001 Slg., zum Schutz des Wettbewerbs, für bestimmte Arten von Vereinbarungen über die Konsultation der Preise im Personenkraftverkehr und die Zuweisung der freien Flughafenzeit

Zeitliche Textfassungen

01.07.2001 Vorherige
In Kraft seit 01.07.2001 bis 30.09.2005
20.06.2001 Verkündet
In Kraft seit 20.06.2001
20.06.2001 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 20.06.2001 bis 30.06.2001

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