Dekret des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Nr. 202 / 2000 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Anforderungen des Antrags auf einen Test zur Nachweis besonderer Kompetenz für den Betrieb von Rundfunkausrüstungen, über den Umfang der Kenntnisse, die für jede Art von Spezialkompetenz erforderlich sind, über die Durchführung von Tests, über die Arten von Lizenzen und deren Dauer
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.