Dekret des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation Nr. 202 / 2000 Coll.

Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation über die Anforderungen des Antrags auf einen Test zur Nachweis besonderer Kompetenz für den Betrieb von Rundfunkausrüstungen, über den Umfang der Kenntnisse, die für jede Art von Spezialkompetenz erforderlich sind, über die Durchführung von Tests, über die Arten von Lizenzen und deren Dauer

Zeitliche Textfassungen

19.07.2000 Verkündet
In Kraft seit 19.07.2000
19.07.2000 Vorherige
In Kraft seit 19.07.2000 bis 30.04.2005

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf