Regierungsverordnung Nr. 201 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festlegung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren bestimmt sind, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2021 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde

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