Regierungsverordnung Nr. 201 / 2022 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festlegung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren bestimmt sind, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2021 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde

Zeitliche Textfassungen

01.07.2022 Aktuell
In Kraft seit 01.07.2022
30.06.2022 Verkündet
In Kraft seit 30.06.2022
30.06.2022 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.06.2022 bis 30.06.2022

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