Dekret Nr. 200 / 2021 Coll.

Verordnung zur Änderung bestimmter Vorschriften über die Einrichtung von Bildungsbereichen, in denen die Sekundarbildung mit einem Zeugnis und Sekundarbildung mit einer Abschlussprüfung erworben werden kann

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.09.2021
200
ERKLÄRUNG
vom 12. Mai 2021
zur Änderung bestimmter Regelungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bildungsfeldern, in denen die Sekundarbildung mit einer Bescheinigung und der Sekundarstufe mit einer Abschlussprüfung erhalten werden kann
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gibt gemäß § 24 Abs. 5 § 26 Abs. 4 Abs. 28 Abs. 7 § 64 und 71 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., über Vorschul-, Primar-, Sekundar-, Hochschul- und sonstige Bildung (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 179 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 82 / 2015 Slg., Gesetz Nr. 178 / 2016 Sl. und Gesetz Nr. 284

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Beschlusses über die Sekundarbildung und -bildung im Konservatorium
Čl. I
Dekret Nr. 13 / 2005 Slg., über Sekundarschulbildung im Konservatorium, geändert durch Dekret Nr. 374 / 2006 Slg., Dekret Nr. 400 / 2009 Slg., Dekret Nr. 197 / 2016 Slg. und Dekret Nr. 145 / 2018 Slg., werden wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 wird folgender Absatz 8 angefügt:
"(8) Ein Schüler, der Schüler des Sekundarbereichs mit einem Zeugnis und einer Mittelbildung mit einer Abschlussprüfung (12) ist, wird als Schüler des betreffenden Sekundarbereichs mit einer Abschlussprüfung gezählt; die Gesamtzahl der Schüler der Schule wird nur einmal gezählt.
12) Tabelle D6 in Anhang 1 des Erlasses Nr. 211 / 2010 Slg.
2. In Absatz 2b wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Für die Zwecke der multidisziplinären Klassen gelten die Bildungsfelder, die dem Sekundarbereich ein Zeugnis und eine Sekundarstufe mit einer Abschlussprüfung (12) verleihen, als Bildungsbereich, der eine Sekundarschulbildung mit einer Sekundarprüfung vorsieht."
3. Der folgende Abschnitt 4a wird nach Abschnitt 4 eingefügt:
„§ 4a
Abschlussprüfung in den Fächern Sekundarbildung mit Zertifikat und Sekundarstufe mit Abschlussprüfung
Unterrichtskurse, die dem Sekundarbereich mit einem Zertifikat und einem Sekundarbereich mit einer Reife12) vermitteln, führen weiter aus, obwohl er die Abschlussprüfung erfolgreich versäumt hat. Die Ersatz- und Reparaturtests der Abschlussprüfung werden gemäß Abschnitt 5 des Erlasses Nr. 47/2005 Slg. durchgeführt.
4. Nach Absatz 17 wird folgender Abschnitt 17a eingefügt:
„§ 17a
Schulbildungsprogramm für den Sekundarbereich mit Zertifikat und Sekundarstufe mit Abschlussprüfung
Das Schulbildungsprogramm für den Sekundarbereich mit einem Zertifikat und einem Sekundarbereich mit einer Abschlussprüfung (12) enthält den obligatorischen Inhalt der Ausbildung der beiden relevanten Rahmenausbildungsprogramme.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Beschlusses über die Organisation des Schuljahres
Čl. II
In § 3 des Erlasses Nr. 16 / 2005 Slg., über die Organisation des Schuljahres, geändert durch den Erlass Nr. 111 / 2012 Slg., wird der Satz "Das dritte Jahr der Sekundarbildung mit einem Zertifikat und Sekundarbildung mit Abschlussprüfung am Ende von Absatz 1 hinzugefügt."
Fußnote 2:
"(2) Tabelle D6 in Anhang 1 der Regierungsverordnung Nr. 211 / 2010 Slg. über das System der Bildungsfelder in der Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung in der geänderten Fassung."

ČÁST TŘETÍ

Änderung der Verordnung über bestimmte Bildungsdokumente
Čl. III
In Abschnitt 1 des Erlasses Nr. 3 / 2015 Slg. wird auf bestimmte Bildungsdokumente, geändert durch das Erlass Nr. 300 / 2018 Slg., Absatz 5 angefügt, einschließlich Fußnote 5:
"(5) Das Zertifikat zeigt den Bildungsbereich mit dem Sekundarbereich mit dem Zertifikat und dem Sekundarbereich mit der Graduiertenprüfung (5) und dem zusätzlichen Bildungsbereich mit dem Zertifikat.
5) Tabelle D6 in Anhang 1 des Regierungsdekrets Nr. 211 / 2010 Slg. über das System der Bildungsfelder in der Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung in der geänderten Fassung.

ČÁST PÁTÁ

FINANZIERUNG
Čl. V
Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Minister für Bildung, Jugend und Sport:
Ing. Plaga, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 200 / 2021 Slg., zur Änderung bestimmter Regelungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bildungsbereichen, in denen Sekundarbildung mit einem Zertifikat und Sekundarbildung mit einer Abschlussprüfung erworben werden kann
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.05.2021
In Kraft seit01.09.2021
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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