Dekret Nr. 200 / 2020 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 233/2009 Slg., über Anträge, Genehmigung von Personen und Verfahren zur Beweisaufnahme von Berufskompetenz, Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen, geändert

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.05.2020
200
ERKLÄRUNG
vom 20. April 2020
zur Änderung des Erlasses Nr. 233/2009 Slg., über Anträge, Bewilligung von Personen und die Methode zur Nachweis der Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen in der geänderten Fassung
§ 4 Abs. 8 Abs. 5 Abs. 5 und § 20 Abs. 4 S. 21 / 1992 S., an Banken, geändert gemäß § 2a Abs. 1 und 5 und § 2b Abs. 4 S. 87 / 1995 S., zu Spar- und Kreditgenossenschaften und bestimmten damit verbundenen Maßnahmen, sowie zur Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 586 / 1992 S. 39, § 113, Abs.
Čl. I
Dekret Nr. 233 / 2009 Slg., über Anträge, Genehmigung von Personen und Verfahren zur Nachweis von Berufskompetenz, Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen, geändert durch Dekret Nr. 192 / 2011 Slg., Dekret Nr. 58 / 2012 Slg., Dekret Nr. 372 / 2012 Slg., Dekret Nr. 248 / 2013 Slg., Dekret Nr. 171 / 2014 Sl., Dekret Nr. Slg., wird wie folgt geändert:
ANHANG
„§ 1
(1) Diese Verordnung regelt die Form und Form der Anträge und den Inhalt ihrer Anhänge, in denen der Antragsteller beantragt
a) eine Lizenz für die Bank;
b) eine Lizenz für eine ausländische Bank aus einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen, der die Errichtung einer Zweigniederlassung im Gebiet der Tschechischen Republik beabsichtigt (nachstehend als „Lizenz für einen Zweig einer Bank aus einem Nichtmitgliedstaat“ bezeichnet),
c) Genehmigung für die Gründung und den Betrieb einer Spar- und Kreditgenossenschaft (nachstehend "die Genehmigung für die Genossenschaftsreserve" genannt),
d) die Zustimmung zum Erwerb eines qualifizierenden Betriebs oder zur Erhöhung des qualifizierenden Betriebs in einer juristischen Person, die eine Bank oder eine Genossenschaftsreserve ist, um 20%, 30% oder 50% zu erreichen oder diese Person zu übernehmen.
(2) Diese Verordnung regelt weiter
a) die Dokumente zu unterstützen, die die Glaubwürdigkeit und die Erfahrung der für die Finanzholding verantwortlichen Personen, deren Bank- oder Genossenschaftsreserve Teil ist, belegen;
b) die Unterlagen und Anhänge, um die fachliche Kompetenz und Glaubwürdigkeit der Person zu demonstrieren, die als Mitglied des Verwaltungsrats, der Prüfung und des Kreditausschusses gewählt wurde;
2. In Fußnote 1, "No 513 / 1991 Coll., Commercial Code ' wird durch ersetzt" No 304 / 2013 Coll., auf öffentlichen Registern von juristischen und natürlichen Personen und auf der Registrierung von Treuhandfonds".
3. In Fußnote 4, die Worte "Abschnitt 3 (j) des Gesetzes Nr. 427 / 2011 Coll., auf ergänzende Pension Einsparungen. "werden gelöscht.
4. In Abschnitt 2 Buchstabe c Ziffer 2 werden die Begriffe "organisatorischer Bestandteil eines Unternehmens " ersetzt durch"
5. In Ziffer 2 (j) wird am Ende von Nummer 1 Komma durch "eine "und Punkte 3 und 4 gestrichen.
6. Die Überschrift von Teil 2 lautet:
- Ja.
7. In Teil 2 werden die Titel I, II, IV, V und VI einschließlich der Überschriften gestrichen.
8. Die vorstehende Position, einschließlich der Bezugnahme auf den Abschnitt des Gesetzes, lautet:
"Banklizenz und Genehmigung für Genossenschaftsreserve
(K § 4 (8) des Bankengesetzes und § 2a Absätze 1 und 5 des Spar- und Kreditgenossenschaftsgesetzes) ".
ANHANG
„§ 3
Der Antrag auf eine Lizenz für eine Bank und eine Genehmigung für einen kooperativen Vorschuss wird durch ein Formular eingereicht, dessen Muster in Anhang 1 dieses Beschlusses aufgeführt ist, dem der Antragsteller die in den Abschnitten 4 und 5 genannten Anhänge beigefügt hat.
10. In Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a werden die Worte "Anhang 3 zu diesem Erlass gegebenenfalls dem Antragsteller gemäß Artikel 3 Absatz 2 oder" und der Text "Absatz 1" gestrichen.
11. In Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer 2 wird "a" durch ein Komma ersetzt, am Ende von Buchstabe c wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und die folgenden Buchstaben d und e angefügt:
"(d) für jeden Manager weiter:
1. einen Überblick über die in den gewählten Gremien und Funktionen in anderen juristischen Personen, denen die leitende Person in den letzten 10 Jahren ernannt wurde oder anderweitig angerufen wurde, und für jede dieser juristischen Personen, die Wirtschaftsgesellschaft oder der Name der juristischen Person, deren Gegenstand, die Bezeichnung der durchgeführten Funktion, die Dauer ihrer Ausführung und die Angabe, ob die leitende Person beabsichtigt, diese Funktion parallel zur der leitenden Person des Anmelders auszuführen, und ob die Funktion
2. eine Beschreibung der finanziellen und personellen Beziehungen der leitenden Person gegenüber dem Antragsteller und anderen leitenden Personen des Antragstellers, der kontrollierenden Person des Antragstellers und des Antragstellers, der gegebenenfalls von der Person und den Managern dieser Personen kontrolliert wird, sowie von Aktionären oder Mitgliedern mit qualifizierter Beteiligung am Antragsteller; und
3. die vorgeschlagene Funktion der Hauptperson in der Organisation des Antragstellers und eine kurze Beschreibung der Leistung dieser Funktion in Bezug auf delegierte Befugnisse und Zuständigkeiten; und
e) den Bericht des Antragstellers über die Ergebnisse der Bewertung der Eignung der Leitung für die Erfüllung der von ihm vorgeschlagenen Funktion im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen an Glaubwürdigkeit, Kompetenz und Erfahrung dieser Person;
12. In Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a werden nach den Worten "Teilnahme im Antragsteller" die Worte "oder 20 größte Aktionäre der Bank" eingefügt.
13. Die Überschrift von Abschnitt 5 und der Text unter der Überschrift werden gestrichen.
14. In Abschnitt 5 lautet der einleitende Teil der Bestimmung: "Der Antrag auf eine Banklizenz oder eine Genehmigung für eine Genossenschaftsreserve ist Anhang mit Informationen über die Ausübung der Tätigkeit, die sie ist, beizufügen."
15. in Artikel 5 wird das Wort "a" und die Buchstaben e bis g am Ende von Buchstabe d angefügt;
Buchstabe h wird als Buchstabe e umnumeriert.
16. In Artikel 5 Buchstabe e werden die Worte "Computersystem" gestrichen, und die Worte "Informationssystem 6" werden nach den Wörtern "Sicherung des Erwerbs, der Verarbeitung, Weitergabe, Weitergabe und Speicherung von Informationen mittels Informationstechnologie" eingefügt.
17.
"(5) Paragraph 17a (4) des Bankengesetzes. § 2b Abs. 1 des Gesetzes über Spar- und Kreditgenossenschaften.
(6) Anhang 6 Nummer 14 Buchstabe a der Verordnung Nr. 163 / 2014 Slg. über die Ausübung der Tätigkeit von Banken, Spar- und Kreditgenossenschaften und Wertpapierhändlern, geändert durch die Verordnung Nr. 392 / 2017 Slg.
7) Verordnung über die Durchführung der Tätigkeiten von Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften und Wertpapierhändlern.
18. In Artikel 6 Absatz 5 wird am Ende von Buchstabe c das Wort "a" durch ein Komma ersetzt, am Ende von Buchstabe d durch "a" ersetzt und der folgende Buchstabe e angefügt:
e) den Bericht des Antragstellers über die Ergebnisse der Bewertung der Eignung des Leiters der Branche für die Erfüllung der Funktion in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen an Glaubwürdigkeit, Kompetenz und Erfahrung dieser Person."
19. Artikel 14a, 15 und 17 wird gestrichen, einschließlich der Überschriften und Texte unter den Überschriften.
20. Der Titel von Abschnitt 18, einschließlich des Textes unter dem Titel, lautet:
"Bewilligung, einen qualifizierten Betrieb in einer Bank oder Genossenschaftsreserve zu erwerben oder zu erhöhen oder zu kontrollieren
Folgende Absätze werden angefügt:
21. In Ziffer 18 Absatz 1 werden die Worte ", die Genossenschaftsreserve, die Pensionsgesellschaft " ersetzt" oder die Genossenschaftsreserve ";
22. Die Teile drei bis sechs werden einschließlich der Überschriften gestrichen.
23. In Anhang 7 lautet der Text unter dem Titel:
"gemäß Gesetz Nr. 21/1992 Slg. über die Banken in der geänderten Fassung und Gesetz Nr. 87/1995 Slg., über Spar- und Kreditgenossenschaften und bestimmte damit verbundene Maßnahmen sowie über die Hinzufügung des Gesetzes Nr. 586/1992 Slg., über Einkommensteuern, in der geänderten Fassung."
24. In Anhang 7 Nummer 4:
"4. Antrag auf

25. Die Anhänge Nr. 2b, 3, 8, 9, 9a, 9b, 10, 12, 15, 16, 18 und 19 werden gestrichen.
Čl. II
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.
v. Ing. Mora, M.E., v. r.
Vizepräsident

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 200 / 2020 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 233 / 2009 Slg., über Anträge, Genehmigung von Personen und Verfahren zur Beweisführung beruflicher Kompetenz, Glaubwürdigkeit und Erfahrung von Personen, geändert
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum27.04.2020
In Kraft seit01.05.2020
In Kraft bis-
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