Dekret Nr. 20 / 2014 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 428 / 2010 Slg., zur Bestimmung des Bereichs der Ausländer, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik wohnen dürfen, nur auf der Grundlage eines erteilten Flughafentransitvisums, geändert
Gültig
In Kraft seit 15.02.2014
20
ERKLÄRUNG
vom 27. Januar 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 428 / 2010 Slg., zur Festlegung einer Reihe von Ausländern, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines erteilten Flughafentransitvisums wohnen dürfen, in der geänderten Fassung
Das Innenministerium sieht nach Anhörung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Gesetz Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 428 / 2005 Slg., Gesetz Nr. 379 / 2007 Slg. und Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg.:
Dekret Nr. 428 / 2010 Coll., die Bestimmung des Kreises von Ausländern, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines durch das Dekret Nr. 270 / 2011 Coll. und das Dekret Nr. 46 / 2013 Coll. herausgegebenen Flughafentransitvisums wohnen können, wird wie folgt geändert:
1. Im Anhang wird Nummer 13 gestrichen.
Die Punkte 14 bis 31 werden zu den Punkten 13 bis 30.
2. Im Anhang wird Nummer 29 der Komma durch den Punkt ersetzt und Nummer 30 gestrichen.
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 15. Februar 2014 in Kraft.
Minister:
Ing. Pecina, MBA, v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 20 / 2014 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 428 / 2010 Slg., zur Bestimmung des Bereichs der Ausländer, die im Transitgebiet eines internationalen Flughafens in der Tschechischen Republik nur auf der Grundlage eines ausgestellten Flughafen-Transitvisums, geändert |
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| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 07.02.2014 |
|---|---|
| In Kraft seit | 15.02.2014 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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