Das Verfassungsgericht fand keine 20 / 2007 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 5. Dezember 2006 über den Antrag auf Aufhebung der allgemein verbindlichen Ordnung der Stadt Chomutov Nr. 15 / 2003 zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung durch Lärmbegrenzung

Gültig Das Verfassungsgericht fand
Textfassungen: 02.02.2007
20
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Das Verfassungsgericht
im Namen der Tschechischen Republik
Das Verfassungsgericht entschied am 5. Dezember 2006 im Plenum, bestehend aus dem Präsidenten des Gerichtshofs von Pavel Rychetský und den Richtern Stanislav Balík, František Duchona, Vlasta Formánková, Pavel Holländer, Ivana Jana, Vladimir Krorka, Dagmar Lastovecký, Jiří Much, Jan Musil, Jiidří Nykodma, Innenminister
wie folgt:
Der allgemein verbindliche Beschluss der Stadt Chomutova Nr. 15 / 2003, um die öffentliche Ordnung durch Lärmbegrenzung zu gewährleisten, wird ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Feststellung in der Sammlung der Gesetze gestrichen.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr. Rychetský v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDas Verfassungsgericht fand Nr. 20 / 2007 Coll., über den Antrag auf Aufhebung der allgemein verbindlichen Ordnung der Stadt Chomutov Nr. 15 / 2003, um die öffentliche Ordnung durch Lärmbegrenzung zu gewährleisten
Art der VorschriftDas Verfassungsgericht fand
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum02.02.2007
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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