Das Verfassungsgericht fand keine 20 / 2006 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 8. November 2005 über die Nichtigerklärung der §§ 53 Abs. 1 und 54 des Gesetzes Nr. 218 / 2003 Slg., über die Haftung der Jugend für Rechts- und Justizangelegenheiten in Jugendsachen und über die Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über Justizangelegenheiten in Jugendsachen)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 218 / 2003 Coll.
Gesetz über die Verantwortung der Jugendlichen für rechtswidrige Handlungen und...
Verfassungsgerichtsurteil entschieden
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