Regierungsverordnung Nr. 20 / 2005 Coll.

Regierungsverordnung zur Festlegung der Vogelregion Broumov

Gültig In Kraft seit 13.01.2005
20
REGIERUNGSORDNUNG
vom 15. Dezember 2004
die Vogelregion von Broum definieren
Die Regierung bestellt gemäß § 45e Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 S., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.:
§ 1
Gegenstand
(1) Die Vogelregion Broum ("die Vogelregion") ist definiert.
(2) Das Vogelgebiet ist durch falco peregrinus und Bubo bubo und ihre Biotope geschützt.
(3) Der Schutz des Vogelgebiets dient der Erhaltung und Wiederherstellung von für Vogelarten relevanten Ökosystemen gemäß Absatz 2 aus ihren natürlichen Gründen der Erweiterung und der Sicherstellung von Bedingungen für die Erhaltung der Populationen dieser Arten in einer günstigen Erhaltungssituation.
§ 2
Definition der Vogelfläche
(1) Das Vogelgebiet befindet sich im Gebiet der Region Králové Hradec, in den kadastralischen Gebieten von Bělá, Bohdashín, Božanov, Brezová u Broumov, Bukovice, Dědov, Lower Adršach, Lower Teplice, Hlavňov, Hodkovice u Trutnova, Horní Teplice, Janovice u Trutří
(2) Die territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze der Vogelfläche ist in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt; die indikative grafische Darstellung der Vogelfläche ist in Anhang 2 dieser Verordnung aufgeführt.
(3) Die Kartendokumente des Maßstabs 1: 50 000, in denen das Gebiet der Vogelregion gezogen wird, werden in der zentralen Liste des Naturschutzes gespeichert1) und in elektronischer Form im Ministerium für Umwelt, dem Zentrum für die Schutzgebiete Broumov, dem Regionalbüro der Region Hradec und den Gemeindebehörden der erweiterten Gemeinden, in deren Verwaltungsbezirk sich die Vogelfläche befindet.
§ 3
Tätigkeiten, denen die Zustimmung der Naturschutzbehörde erforderlich ist
(1) Nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde des Naturschutzes (2) kann sich das Gebiet der Kommunen außerhalb des gleichzeitig gebauten und absetzbaren Vogelgebiets befinden (3)
a) die Art des Grundstücks und die Mittel der Nutzung ändern (4);
b) alle mühsamen und vorab geplanten Bergbauarbeiten und mechanisierten Arbeiten in der Forsttätigkeit in einem Abstand von weniger als 200 m von dem bekannten Wanderfalkonnest während des Zeitraums vom 1. März bis 30. Juni durchzuführen;
c) alle mühsamen und vorab geplanten Bergbau- und Mechanisierungsarbeiten in der Forsttätigkeit in einem Abstand von weniger als 200 m vom bekannten Nest eines großen Braues zwischen dem 15. Februar und dem 30. Mai durchführen;
d) die Jagdeinrichtungen in einer Entfernung von weniger als 200 m von bekannten Nestplätzen des Wanderfalkons und einer großen Eule ersetzen.
(2) Die vorherige Zustimmung der Naturbehörde ist nicht erforderlich
a) die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Tätigkeiten, wenn diese Tätigkeiten einer Entscheidung nach einem gesonderten Gesetz (5) unterliegen und von der zuständigen Naturschutzbehörde eine Stellungnahme abgegeben worden sind;
b) die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten bei Tätigkeiten, die nach besonderen Rechtsvorschriften durchgeführt werden6) im Gebiet des genannten Eroberungsgebiets und ausschließlicher Lager;
c) bei Maßnahmen, die die Auswirkungen von schädlichen Faktoren auf den Wald und Maßnahmen im Falle außergewöhnlicher Umstände und unvorhergesehener Schäden im Wald nach Sondervorschriften verhindern oder behindern (7);
d) die Durchführung des Straßenbetriebs (8).
(3) Der Standort bekannter Nester gemäß Absatz 1 Buchstaben b und c wird den Eigentümern des von der zuständigen Naturschutzbehörde vor oder während der Verjährungsfrist betroffenen Waldgrundes schriftlich mitgeteilt.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
v. Ing. Jahn v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident
Umweltminister:
RNDr. Ambrozek v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 der Regierungsverordnung Nr. 20/2005 Slg.
Territoriale Abgrenzung und Beschreibung der Grenze der Vogelregion von Broumov
Vom Grenz Meilenstein 170 / 14 südlich der Kubik 622,0 Bukovina führt die Grenze der Vogelfläche entlang des Waldes und des Feldwegs *) in etwa Nordrichtung. Es ist auch mit der lokalen Kommunikation verbunden * *) Machov Končina - Machov und nach ihm führt nach Machov, wo es mit der Staatsstraße * * *) Nr. III / 303 17 (Low Serbisch - Machov). Von dieser Kreuzung geht es in Richtung Osten bis zur Kreuzung mit der Straße Nr. III / 303 20 (Machov - Police nad Metují) und führt entlang zu Police nad Metují. Hier auf dem Weg p.p.p.no. 210 / 7 und 210 / 8 K. Großer Ledhuje, der Teil des Vogelbereichs ist, dreht sich nordöstlich auf die Straße um die Gärten. Nach der Grenze des Landes Nr. 251, St.p.243, p.p.249, die Teil des Vogelgebiets sind, geht es in die nördliche Richtung bis zum Ort, wo es auf die Route Nr. 1049 / 1 (alle oben) trifft. Von diesem Punkt geht es rechts auf diese Straße, die zur Straße von Great Ledniva - Peak - Dry Mine führt, nach der Kreuzung dieser Straße mit der Straße Nr. III / 303 19 (Police über Metuji - Dry Mine). Nach dieser Straße fährt die Grenze des Vogelgebiets bis zum Dorf in Dry Dole, wo es links auf der Route Dry Dole - Hlavňov auf der Feldroute p.p.p.p.p.p.p..782 und 780 / 1 (K. Ú. Hlavňov), folgend an der Waldgrenze. Weiter entlang der Grenze p.p.p.n.435 / 2, 396 / 2, 391, 358 / 3, 769 / 5, 347, 289, 288 / 1, die Teil der Vogelfläche sind (alle c.U. Hlavňov) und weiter entlang der Grenze p.p.302, 388 / 4, 388 / 3, 396 / 2, 400 / 1, 310 und nach der Route p.p.85. Von dort links auf der Route p.p.p.p.p..1084 überqueren mit dem Pfad 1147 und dann mit dem Pfad 1148 und weiter rechts darauf. Weiter entlang der Grenze p.p.p.807 / 5 und weiter nach rechts auf dem Weg p.p.p.p.p.p.1070 / 1 zum Kreuz. Dann nach rechts unter dem Wald auf der Strecke p.p.p.p.1067 / 1, 1067 / 2, 1053 und 803 / 1. Auf der rechten Seite auf der Strecke p.p.p..1038 / 2 (K. Zdar nad Metuji) zum Eisenbahnkörper. Nach links und weiter entlang der Grenze der Landpakete 372, 354, 371, 355, 370 und 356 (K.ú. Czech Metuje), die Teil der Vogelfläche sind.
Weiter stromaufwärts zum Zentrum des Flusses Metuje nach Teplice nad Metuje und entlang der Grenze zwischen p.p.p.p.638 K. Maple bei Teplice nad Metuje und p.p.618 K. Lower Teplice auf der Straße p.p.p.591, rechts nach der Kreuzung mit p.p.p.p.r.613 / 2, an der die Grenze der Vogelregion weitergeht. Weiter entlang der Grenze p.p.p....349 (alle so weit k.o. unter Teplice) zur Grenze k.o. Felsen bei Teplice und Javor bei Teplice nad Metuje, entlang der Straße p.p..344 und 320, entlang der Grenze zwischen dem Land p.p.158 und 336, entlang der Grenze des Waldes zur Siedlung Teplice und der Grenze des Landes p.p.251 durch die Barriere p.p. nap..144, die Teil der Vogelregion ist, zwischen dem Tep.251. Nach links an der Kreuzung mit der Feldstraße p.p.p.321 (k.ú. die Felsen bei Teplice nad Metuje) und weiter um die Waldeinheit des Adrspášsko- teplice Felsen bis zur Kreuzung mit der Straße p.p.p.p.r.795 / 1 (c.U. der Brunnen in der Nähe von Zívka). Nach rechts an der Grenze von K. Ú. dem Brunnen bei Zívka und dem Felsen bei Teplice. Nach dieser Grenze nach links, weiter entlang der Straße 349 zur Grenze K. Ú. Felsen bei Teplice nad Metuje und Janovice bei Trutnova, weiter entlang der Grenze des Waldes. Weiter entlang der Grenze zwischen den Paketen 1195 und 1331, 1195 und 1192 und auf den Strecken p.p.r.1331, 1232, 1309 nach der Kreuzung mit der 1308-Strecke, auf der die Grenze nach links verläuft. Weiter entlang der Grenze zwischen dem Land p.p.p..No 733 / 1 und 691 / 1 und der forstwirtschaftlichen Zweck-Kommunikation Janovice - Kalousy - Adrspach bis zum Bahnübergang. Auf der Schiene direkt nach der Kreuzung mit der Strecke p.p.p.1074 / 1, 1143, 1068 / 1, 1068 / 2 und bis zur Grenze zwischen dem Landzustand. 105 und p.p.p. Nr. 618 / 5 auf dem Adrspach - Teplice nad Metují p.p.p.p.No 1021 / 1. Es dreht sich auf der Strecke 582 und weiter entlang der Grenze p.p.523 / 1, die Teil der Vogelregion ist, und auf der linken Seite über der Grenze des Landes p.p.p.517 / 16, die Teil der Vogelregion ist (alles c.U. Lower Adrspach), und auf der Straße p.p.2131 / 1, 2145 und an der Grenze zwischen dem Land p.p. Teplice nad Metuje, der Teil der Vogelfläche ist, überquert die Bahn und die Straße an der Kreuzungsstelle mit der Strecke p.p.682 / 1 und fährt dann bis zum Ortsteil Kamenec; von dort bis zur Landgrenze p.p.p.r.s. 609, 605 und 607, die Teil der Vogelregion sind, und weiter zur Strecke p.p.p.6 Weiter entlang der Straße Teplice nad Metují - Bohdashín und p.p.p.no. 552 / 5 zur Eisenbahnbrücke und von dort weiter zur Wand. Teplice nad Metují - Intercity zum Bahnübergang in Bohdashín; Von dort auf der Straße Teplice nad Metuje - Intercity p.p.p.Nr. 370 / 2 zum Bahnhof in Bohdashín und von dort auf der Feldstraße und auf der linken Seite an der Grenze zwischen K.Ú. Bohdashin und K.Ú. Vernéovice und Von der nationalen Grenze wird die Grenze der Vogelregion weiter an die Grenze von S. 508 / 2, 423 / 1, 418, 416, 415 / 2, 414, 396, 397, die Teil der Vogelregion sind und entlang der Strecke S.p.399, 392 / 4 und weiter entlang der Grenze S.p.377 / 1, 377 / 2, 376, 366 / 2, 1573, 1541 /
Erläuterungen:
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze entlang der Straße führt, wird ausgedrückt, dass sie entlang des Straßenrandes führt, nämlich die Grenze in die Vogelfläche.
*) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf der Straße führt, wird ausgedrückt, dass sie am Rand des Straßenhilfspakets führt und dass sie am Rand des Vogelbereichs führt.
* * * * *) Wenn der Text des Anhangs angibt, dass die Grenze auf der Straße führt, wird ausgedrückt, dass es am Rand des Straßenhilfspakets führt und dass es am Rand des Vogelbereichs führt.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 20/2005 Slg.
Individuelle grafische Darstellung der Vogelregion Broum

1) Artikel 42 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 218 / 2004 Slg.
2) Abschnitte 77a (3) (v) und 78 (2) des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg., geändert durch Gesetz Nr. 218/2004 Slg.
3) § 139a des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg., über Territorial Planning and Construction Regulations (Construction Act), geändert durch Gesetz Nr. 83 / 1998 Slg.
4) § 32 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 50 / 1976 Slg. § 2 Abs. 3 und § 6 des Gesetzes Nr. 344 / 1992 Slg., über das kadastrale Eigentum der Tschechischen Republik (Kadastralrecht), geändert durch Gesetz Nr. 89 / 1996 Sl. und Gesetz Nr. 120 / 2000 Slg.
5) § 39 ff. Gesetz Nr. 50 / 1976 Slg.
6) Gesetz Nr. 61/1988 Slg., über Bergbauaktivitäten, Explosivstoffe und staatliche Bergbauverwaltung, geändert durch Gesetz Nr. 425 / 1990 Slg., Gesetz Nr. 542 / 1991 Slg., Gesetz Nr. 169 / 1993 Slg., Nr. 128 / 1999 Slg., Gesetz Nr. 71 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 124 / 2000 Slg., Gesetz Nr.
7) § 32 Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 289 / 1995 Slg., über Wälder und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forest Act).
8) § 34 des Gesetzes Nr. 13 / 1997 Slg., auf Straße, geändert.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 20 / 2005 Coll., Definition der Vogelregion Broumov
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.01.2005
In Kraft seit13.01.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf