Regel Nr. 20 / 1950 Coll.
Verordnung über die Prüfung und den Bau von Kläranlagenprojekten von Fertigungsunternehmen und Krankenhäusern
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.