Act Nr. 20 / 1948 Coll.
Gesetz zur Änderung und Ergänzung bestimmter Vorschriften über die gerichtlichen Gebühren und zur Überprüfung von Unterschriften
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.