Dekret Nr. 2 / 2022 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 7 / 2018 Coll., zu bestimmten Bedingungen für die Durchführung der Tätigkeiten des Zahlungsinstituts, des Verwalters der Zahlungskontoinformationen, eines kleinen Zahlungsdienstleisters, einer elektronischen Geldeinrichtung und eines kleinen elektronischen Geldgebers
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.