Dekret Nr. 2 / 2022 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 7 / 2018 Coll., zu bestimmten Bedingungen für die Durchführung der Tätigkeiten des Zahlungsinstituts, des Verwalters der Zahlungskontoinformationen, eines kleinen Zahlungsdienstleisters, einer elektronischen Geldeinrichtung und eines kleinen elektronischen Geldgebers

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