Dekret Nr. 2 / 2016 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 55/2011 Slg., über die Tätigkeiten von Gesundheitsarbeitern und anderen Berufstätigen
Gültig
In Kraft seit 18.01.2016
2.
ERKLÄRUNG
vom 21. Dezember 2015
zur Änderung des Erlasses Nr. 55/2011 Slg., über die Tätigkeiten von Gesundheitsarbeitern und anderen Fachleuten
Das Gesundheitsministerium sieht gemäß § 90 Abs. 2 Buchstabe e des Gesetzes Nr. 96/2004 Slg. die Voraussetzungen für die Erlangung und Anerkennung der Förderfähigkeit für die Ausübung nichtmedizinischer Berufe und die Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung und der Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze (Gesetz über nichtmedizinische medizinische Berufe), geändert durch Gesetz Nr. 125/2005 Slg.:
In Abschnitt 4 des Erlasses Nr. 55/2011 Slg. wird der Punkt durch ein Komma am Ende des Absatzes 1 ersetzt und folgende Punkte (p) bis (r) angefügt:
"(p) Personen, Familien und Gruppen zu motivieren und zu erziehen, um gesunden Lebensstil und Pflege für sich zu akzeptieren 41),
(q) die Qualität und Sicherheit der Pflege (42) zu analysieren, zu gewährleisten und zu bewerten;
(r) im Umfang seiner Zuständigkeit zur Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen eines Notfalls oder einer Krisensituation (43).
41) Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe c der Richtlinie 2013 / 55 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005 / 36 / EG über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024 / 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungen durch das Binnenmarktinformationssystem (IMI-Verordnung).
42) Artikel 31 Absatz 7 Buchstaben f und h der Richtlinie 2013 / 55 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
43) Artikel 31 Absatz 7 Buchstabe d der Richtlinie 2013 / 55 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gesetz Nr. 239/2000 Slg., über integriertes Rettungssystem und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert. Gesetz Nr. 240/2000 Slg., zur Krisenbewältigung und zur Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz), geändert.
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 18. Januar 2016 in Kraft.
Minister:
MUDr.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 2 / 2016 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 55 / 2011 Slg., über die Tätigkeiten von Ärzten und anderen Experten |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 08.01.2016 |
|---|---|
| In Kraft seit | 18.01.2016 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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