Dekret Nr. 2 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 352 / 2004 Slg. über die operative und technische Verbindung des europäischen Eisenbahnsystems in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 07.01.2014
2.
ERKLÄRUNG
vom 20. Dezember 2013
zur Änderung des Erlasses Nr. 352 / 2004 Slg. über die operative und technische Verbindung des europäischen Eisenbahnsystems in der geänderten Fassung
Das Ministerium für Verkehr sieht das Gesetz Nr. 266 / 1994 Slg., über Eisenbahnen, geändert durch Gesetz Nr. 23 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 103 / 2004 Slg., Gesetz Nr. 181 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 191 / 2006 Slg., Gesetz Nr. 194 / 2010 Slg. und Gesetz Nr. 134 / 2011 Slg.:
Čl. I
Verordnung Nr. 352 / 2004 Slg., über die operative und technische Verbindung des europäischen Eisenbahnsystems, geändert durch Dekret Nr. 377 / 2006 Slg. und Dekret Nr. 326 / 2011 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Am Ende der Fußnote 1 wird der Satz "Richtlinie 2013 / 9/EU der Kommission vom 11. März 2013 zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008 / 57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems innerhalb der Gemeinschaft" angefügt.
2. Der folgende Abschnitt 12a wird nach Abschnitt 12 eingefügt:
„§ 12a
Zugänglichkeit
(1) Die Infrastruktur, das Rollmaterial, der Bahnbetrieb und die Organisation des Eisenbahnverkehrs und der Telematik für den Personenverkehr umfassen Maßnahmen zur Verhinderung und Beseitigung von Barrieren für den Zugang und den Zugang zu Verkehrsdiensten für Behinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität zu Verkehrsdiensten für Fahrgäste.
(2) Die in Absatz 1 genannten Anforderungen müssen für Teilsysteme der Infrastruktur und der Fahrzeuge gemäß den technischen Spezifikationen der Interoperabilität in deren Konstruktion, Bau, Wartung, Erneuerung, Modernisierung und Betrieb erfüllt werden. Im Falle des Teilsystems Gleisbetrieb und Organisation sind die Anforderungen nach Absatz 1 in die internen Vorschriften des Eisenbahnbetreibers und des Luftfahrtunternehmens einzubeziehen.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Schüler

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 2 / 2014 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 352 / 2004 Slg., über die operative und technische Verbindung des europäischen Eisenbahnsystems, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum07.01.2014
In Kraft seit07.01.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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