Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 2 / 1997 Coll.
Feststellungen des Verfassungsgerichts der Tschechischen Republik vom 4. Dezember 1996 über die Nichtigerklärung eines Teils der Bestimmung § 5 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 87 / 1991 Slg., über außergerichtliche Rehabilitation
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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