Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 199 / 1999 Coll.

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 57/1997 Slg., in dem die von der Krankenversicherung vollumfänglich erfaßten Arzneimittel und die Höhe der Zahlungen einzelner Wirkstoffe in der geänderten Fassung festgelegt werden.

Diese Vorschrift verweist auf

Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 57/1997
Verordnung des Gesundheitsministeriums über Arzneimittel, die vollständig von de...
Ändert
Dekret Nr. 225 / 2005 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 589 / 2004 Slg. über die Erstattung von...
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 48/1997
Gesetz über die öffentliche Krankenversicherung und über die Änderung und Ergänz...
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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