Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 199 / 1999 Coll.

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 57/1997 Slg., in dem die von der Krankenversicherung vollumfänglich erfaßten Arzneimittel und die Höhe der Zahlungen einzelner Wirkstoffe in der geänderten Fassung festgelegt werden.

Zeitliche Textfassungen

01.10.1999 Vorherige
In Kraft seit 01.10.1999 bis 30.06.2005
15.09.1999 Verkündet
In Kraft seit 15.09.1999
15.09.1999 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 15.09.1999 bis 30.09.1999

Novellierungen

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