Regierungsverordnung Nr. 195 / 2019 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 75 / 2005 Slg., zur Bestimmung des Geltungsbereichs der direkten Unterrichtung, der direkten Unterrichtung und der direkten pädagogischen und psychologischen Tätigkeiten des Lehrpersonals, in der geänderten Fassung und der Regierungsverordnung Nr. 123 / 2018 Slg., zur Festlegung der Höchstzahl der Lehrstunden, die vom Staatshaushalt für Grundschule, Sekundarschule und Konservatorium aus dem Kreis, Gemeinde oder Vereinigung der Gemeinden finanziert werden

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