Dekret Nr. 194 / 2014 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 88/2011 Slg. über die technischen Bedingungen und Verfahren zur Gewinnung biometrischer Daten und zur Unterzeichnung eines Fremden zum Zwecke der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2015
Inhalt
194
Ordnung
vom 28. August 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 88/2011 Slg. über die technischen Bedingungen und Verfahren zur Gewinnung von biometrischen Daten und zur Unterzeichnung eines Fremden zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Das Innenministerium sieht gemäß § 59 Abs. 9 des Gesetzes Nr. 325 / 1999 Slg., über Asyl, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Slg., und nach § 182 Abs. 1 f) und g) des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, geändert durch Gesetz Nr. 427 / 2010 Sl. und Gesetz Nr.
Čl. I
Erlass Nr. 88/2011 Slg. über die technischen Bedingungen und Verfahren für den Erwerb biometrischer Daten und die Unterschrift eines Fremden zum Zwecke der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird wie folgt geändert:
1. Fußnote 3 lautet:
"(3) Entscheidung 2009/3770 der Kommission / EG zur Anpassung der technischen Spezifikationen für die einheitliche Modellgenehmigung für Drittstaatsangehörige, geändert durch die Entscheidung 2011/5478/EU der Kommission und Entscheidung 2013/6178/EU der Kommission."
2. In Absatz 4 (1) wird der Satz nach dem dritten Satz eingefügt: "Wenn keine Fingerabdrücke der rechten Hand die erforderliche Qualität erreicht, wird ein Fingerabdruck gewählt, der die beste Note für den Fingerabdruck der niedrigeren Qualität hat."
3. In Artikel 4 Absätze 3 und 4 werden die Worte "der geforderten Qualität " gestrichen.
4. In Artikel 4 Absatz 6 werden am Ende des ersten Satzes die Worte "einschließlich der Qualität des Fingerabdrucks" hinzugefügt.
5. Im Anhang des Erlasses werden im Protokollmodell die Worte "Verzicht oder Beschränkung der Rechtsfähigkeit" durch die Worte "Beschränkung der Unfähigkeit" ersetzt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Minister:
Zucht v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 194 / 2014 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 88 / 2011 Coll., über die technischen Bedingungen und Verfahren zur Gewinnung von biometrischen Daten und zur Unterzeichnung eines Fremden für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum12.09.2014
In Kraft seit01.01.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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