Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 194 / 1964 Coll.
Verordnung des Gesundheitsministeriums über die obligatorische Meldung lebender und nochgeborener Fötus, Tod eines Kindes innerhalb von sieben Tagen nach Geburt und Tod der Mutter
Zeitliche Textfassungen
Keine Fassungen verfügbar.
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.