Dekret Nr. 193 / 2022 Coll.
Regierungsverordnungen zu reservierten technischen Hebezeugen und Anforderungen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten
Gültig
Verordnung
In Kraft seit 01.07.2022
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193
REGIERUNGSORDNUNG
vom 22. Juni 2022
auf reservierten technischen Hubanlagen und Sicherheitsanforderungen
Die Regierung erteilt gemäß § 23 a), b) und f) bis h) Gesetz Nr. 250 / 2021 Slg., über die Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit dem Betrieb von reservierten technischen Geräten und über die Änderung der damit zusammenhängenden Gesetze, nachstehend "Gesetz" genannt:
Gegenstand
Diese Verordnung führt die einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Union1) durch und sieht Folgendes vor:
a) reservierte technische Hebezeuge (nachfolgend als "dedizierte Hebezeuge" bezeichnet), die eine erhöhte Bedrohung für das Leben, die Gesundheit und die Sicherheit natürlicher Personen und ihre Einstufung in Klassen darstellt;
b) Anforderungen an die Betriebssicherheit, den Standort, die Installation, die Reparatur, die Inspektion, den Betrieb, die Inspektion, die Revision, die Prüfung und die Betriebsdokumentation der reservierten Hubeinrichtungen; und
c) Anforderungen an die Förderfähigkeit von juristischen Personen, die fachliche Kompetenz von gewerblichen natürlichen Personen, die sich mit dedizierten Hebezeugen beschäftigen, und gegebenenfalls die fachliche Kompetenz ihres Personals und die Kompetenz anderer juristischer Personen sowie von kompetenten natürlichen Personen, die Tätigkeiten auf dedizierten Hebezeugen durchführen, einschließlich der Methode, ihre fachliche Kompetenz für Tätigkeiten auf diesen Einrichtungen zu überprüfen.
Definition der Begriffe
Im Sinne dieser Verordnung:
a) eine wesentliche Änderung der Anlage durch einen solchen Eingriff in eine dedizierte Hebevorrichtung, bei dem wesentliche Änderungen auftreten, die die identifizierten Betriebsrisiken beseitigen oder bestehende nicht-konforme Teile ersetzen und die technischen Parameter und Eigenschaften oder Sicherheitsparameter der Anlage ändern;
b) indem eine dedizierte Hebevorrichtung in Betrieb genommen wird, wenn eine neue oder dedizierte Hebevorrichtung, die eine wesentliche Änderung erlitten hat, nach Durchführung der vorgeschriebenen Prüfprüfung des Geräts in Betrieb genommen wird und deren Eignung für dauerhaften Gebrauch und sicheren Betrieb anerkannt wird; mit Ausnahme von Produkten, die zur Konformitätsbewertung im Rahmen eines anderen Rechtsakts bestimmt sind (2),
c) Berufstätigkeiten zur Überprüfung des technischen Zustands der dedizierten Hebezeuge zur Durchführung der vorgeschriebenen Inspektionen, Gutachten, Inspektionen, Überprüfungen, Tests, Gutachten, Prüfungsprüfungen und Inspektionen zur Ermittlung der Betriebsrisiken;
d) berufliche Maßnahmen zur Rückführung der dedizierten Hebezeuge an einen Staat, der einen sicheren Betrieb einer Reihe von Tätigkeiten gewährleistet, die darauf abzielen, die identifizierten betrieblichen Risiken durch eine wesentliche Änderung der dedizierten Hebezeuge zu beseitigen;
e) einen Test zur Überprüfung der Funktionalität, Zuverlässigkeit und Sicherheit der dedizierten Hebevorrichtung nach Reparatur oder Beseitigung von durch die Revision oder Prüfung festgestellten Mängeln;
f) eine Prüfung, die in dem gemäß den Gesetzen und Vorschriften festgelegten Umfang durchgeführt wird, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, sowie gegebenenfalls die technischen Bedingungen des Herstellers vor der Inbetriebnahme, nach dem Wiederaufbau oder einer wesentlichen Änderung der dedizierten Hubvorrichtung;
g) eine lokale Betriebsregelung, die insbesondere die Arbeits- und Technologieverfahren für die Verwendung einer dedizierten Hebevorrichtung und die Regeln für die Verbringung solcher Ausrüstungen und Mitarbeiter in den Räumlichkeiten und Arbeitsorten des Arbeitgebers regelt;
(h) ein sicheres Arbeitssystem, der Kodex des Arbeitgebers bearbeitet und bei jedem Kranbetrieb beobachtet;
— das Arbeitssystem der Regelung des Arbeitgebers, das in jeder Arbeitsbühne mit Motorantrieb und Hubhöhe über 1,5 m bearbeitet und beobachtet wird;
(j) eine außerordentliche Prüfung der reservierten Hubvorrichtung, die in den angegebenen Fällen durchgeführt wird, um ihre Funktionalität, Zuverlässigkeit und Sicherheit zu überprüfen;
(k) durch Verkleben der Lasten, der Aktivität vor und nach der Handhabung der Last mittels Bindemitteln und Mitteln zum Aufhängen und Erfassen der Lasten.
Reservierte Hubgeräte
(1) Die reservierten Hubvorrichtungen sind:
a) Krane und Hebezeuge, einschließlich motorbetriebener Hebezeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1 000 kg und Krane und Hebezeuge, einschließlich handbetriebener Hebezeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 5 000 kg, einschließlich fest eingebauter Trag- und Aufhängungsausrüstung;
b) Arbeitsbühnen mit Motorantrieb und Hubhöhe größer als 1,5 m, bewegliche Hubplattformen, Aufhängeplattformen und Mastklebebühnen;
c) Aufzüge für den Transport von Personen, Personen und Gütern oder von Fracht nur und vertikale Hubplattformen, die ein dauerhafter Teil von Gebäuden sind, die Personen und Güter tragen dürfen, mit einer Kapazität von mehr als 100 kg und einer Hubhöhe von mehr als 2 m;
d) Aufzüge für die Beförderung von Personen und Gütern; und
e) Regalgründer mit vertikal beweglichen Bedienern und deren Bewegungen.
(2) Die reservierten Hubvorrichtungen sind nicht:
a) Hubwagen, Motor- und Offroad-Lkw;
b) ausschließlich zu Montagezwecken montierte und gebaute Hebezeuge, insbesondere Montagearme, Mast und Aufbauten;
c) Aufhängeförderer,
d) Ladegeräte und multifunktionale Hubvorrichtungen;
e) Hubköpfe von Lastkraftwagen,
f) Hebezeuge für Altfahrzeuge;
(g) bewegte Schritte und bewegte Gehwege;
(h) mechanische Rampen;
— Gleitleiter;
(j) Mittel zum Binden, Aufhängen und Greifen von Lasten, die kein fester Bestandteil der Hubvorrichtung sind;
(k) Volksunterhaltung;
(l) in der Phase und in der Phase der technologischen Ausrüstung,
(m) Plattformen und Fahrzeugheber;
(n) Stairlift- und Hebebühnen mit Motorantrieb;
o) Hilfsgeräte für die Einwegbehandlung, die Teil der Maschinentechnik sind;
(p) Türen und
(q) Dauer- und Zeitkrane.
(3) Darüber hinaus sind reservierte Hubvorrichtungen nicht Hebevorrichtungen nach Absatz 2 mit auswechselbaren Anbaugeräten.
Klassifizierung reservierter Hebezeuge
(1) Die reservierten Hubvorrichtungen der Klasse I sind:
a) Krane und Hebezeuge, einschließlich motorbetriebener Hebezeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3.200 kg und Krane und Hebezeuge, einschließlich handbetriebener Hebezeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 5000 kg, einschließlich fest eingebauter Trag- und Aufhängeausrüstung;
b) Baulifte für die Beförderung von Personen und Gütern;
c) Regalgründer mit vertikal beweglichen Bedienerpfosten und deren Bewegungen.
(2) Die reservierten Hubvorrichtungen der Klasse II sind:
a) Krane und Hebezeuge, einschließlich motorbetriebener Hebezeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1 000 kg und nicht mehr als 3 200 kg, einschließlich fest eingebauter Last- und Federungsausrüstung;
b) Aufzüge für den Transport von Personen, Personen und Gütern oder nur Lade- und Vertikalhebebühnen, die ein dauerhafter Teil von Gebäuden sind, die Personen und Personen und Güter tragen dürfen, die eine Tragfähigkeit von mehr als 100 kg und eine Hubhöhe von mehr als 2 m aufweisen;
c) Arbeitsbühnen mit Motorantrieb und Hubhöhe größer als 1,5 m, mobile Hebebühnen, Hängeplattformen und Mastklebebühnen.
Anforderungen an die fachliche Kompetenz von Personen für Montage, Reparatur, Revision und Prüfung
(1) Erstellt der Betreiber Reparaturen an reservierte Hebezeuge, so muss der Bediener nach §§ 8 und 9 des Gesetzes zur Reparatur berechtigt sein.
(2) Rechtspersonen und natürliche Personen können aufgrund des Staus der dedizierten Hebezeuge, der Kollision der dedizierten Hebezeuge oder nach einem Notfall, der die Stützteile oder Sicherheitsbauteile der dedizierten Hebezeuge beeinflussen kann, wesentliche Änderungen an den reservierten Hebezeugen oder Reparaturen vornehmen, die nur im Besitz einer Genehmigung gemäß § 8 und 9 des Gesetzes durchgeführt werden.
(3) Nur Personen, die nach Artikel 11 des Gesetzes eine Bescheinigung über die fachliche Kompetenz für die Tätigkeiten von reservierten technischen Ausrüstungen besitzen, können vorbehaltene Hebeeinrichtungen überprüfen und testen.
(4) Die Arten von Bescheinigungen für natürliche Personen und Zulassungen für juristische Personen und Unternehmen für Tätigkeiten auf dedizierten Hebeeinrichtungen sind in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt.
Anforderungen an die Betriebssicherheit von dedizierten Hebezeugen während der Montage und Inbetriebnahme
(1) Die Installation der dedizierten Hebevorrichtung erfolgt nach der Begleitdokumentation der dedizierten Hebevorrichtung.
(2) Die Prüfungsprüfung wird von einem Revisionstechniker vor der ersten Inbetriebnahme der dedizierten Hebevorrichtung durchgeführt, mit Ausnahme von Erzeugnissen, für die die Bedingungen für die Inbetriebnahme auf der Grundlage einer anderen gesetzlichen oder damit zusammenhängenden Regelung (2) festgelegt sind.
(3) Ist eine dedizierte Hebevorrichtung vom Hersteller fertiggestellt, ist eine Prüfprüfung nicht erforderlich.
Anforderungen an die Sicherheit der Arbeit und des Betriebs der dedizierten Hebevorrichtung, die Art und Weise, wie sie überprüft werden und die Beseitigung von detektierten Mängeln
(1) Für jede Anlage in Anhang 2 der vorliegenden Verordnung sind die Fristen für die Durchführung professioneller Aufgaben zur Überprüfung des technischen Zustands der reservierten Hubeinrichtungen festgelegt. Stellt die Begleitdokumentation der reservierten Hebevorrichtung kürzere Fristen vor, so müssen diese Fristen eingehalten werden.
(2) Berichte über Kontrollen, Überarbeitungen oder Prüfungen, einschließlich Aufzeichnungen ihrer Durchführung im Betriebsprotokoll, werden von der Person, die sie durchgeführt hat, in Papierform oder in elektronischer Form erstellt.
(3) Die reservierten Hebezeuge nach der Reparatur dürfen nur nach der Überprüfung betrieben werden, dass die Reparatur die Sicherheit der Arbeit und des Betriebs dieser Ausrüstung nicht gefährdet hat und keine weiteren Risiken entstanden sind; die Überprüfung wird von der Person erfasst, die die Reparatur im Betriebsprotokoll vorgenommen hat oder ein Prüfdokument gemäß dem Umfang der Reparatur gemäß den Gesetzen, Vorschriften und anderen Bestimmungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz auszustellen hat.
(4) Der Bediener oder seine Bevollmächtigte schriftlich ist dem Ergebnis der Reparatur, Überprüfung, Überprüfung oder Prüfung durch die Person, die die Operation durchgeführt hat, unverzüglich bewusst.
Prüfungen, Überarbeitungen und Tests an dedizierten Hebezeugen
(1) Außerordentliche Prüfung der dedizierten Hubeinrichtung
a) nach einer wesentlichen Änderung der reservierten Hubvorrichtung;
b) nach der Übergabe einer dedizierten Hubvorrichtung, die nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen werden kann, dass die Übergabe ihre technischen oder funktionellen Eigenschaften verändert hat;
c) nach Reparatur einer dedizierten Hebevorrichtung, die aufgrund einer Überlastung der dedizierten Hebevorrichtung, einer Kollision der dedizierten Hebevorrichtung oder nach einem Notfall hergestellt wurde, der ihre Stützteile oder Sicherheitsbauteile beeinträchtigt haben kann.
(2) Eine außergewöhnliche Prüfung ist durchzuführen und deren Reichweite wird durch Revisionstechniken von speziellen Hebevorrichtungen bestimmt, die für die Prüfausrüstung qualifiziert sind.
(3) Nach Reparatur oder Beseitigung von Mängeln, die durch Überprüfung, Inspektion oder Prüfung, die die Betriebssicherheit der reservierten Hubeinrichtung beeinträchtigt haben, festgestellt werden die Qualität der geleisteten Arbeit nach der Reparatur.
(4) Die Prüfung ist nach der Reparatur durchzuführen und deren Anwendungsbereich wird durch die für die Prüfausrüstung qualifizierten Revisionstechniken von dedizierten Hebevorrichtungen bestimmt.
Revisionsnachricht der reservierten Hubeinrichtungen
Der Revisionsbericht der dedizierten Hubeinrichtung muss Folgendes enthalten:
(a) Name und Sitz der juristischen Person, Name und gegebenenfalls die Namen der natürlichen Person, die die revidierte reservierte Anhebung betreibt oder betreibt;
b) die Feststellung, ob es sich um eine Überarbeitung, Prüfung oder einen außergewöhnlichen Test handelt und die Regelung, nach der sie durchgeführt wurde, angibt;
c) Beschreibung und technische Parameter der überarbeiteten dedizierten Hubvorrichtung;
d) Name und gegebenenfalls Name, Nachname, Unterschrift und Registrierungsnummer der Revisions- oder Prüfbescheinigung; bei elektronischer Übermittlung des Überprüfungsberichts muss das elektronische Dokument durch eine elektronische Signatur bestätigt werden —
e) das Datum des Beginns und der Beendigung der Revision, der Prüfung oder der außerordentlichen Prüfung, das Datum der Erstellung des Überprüfungsberichts und dessen Übermittlung und die Gültigkeitsdauer des Überprüfungsberichts;
f) eine Bestandsaufnahme der verwendeten Messgeräte;
g) eine Liste der Belege, die zur Durchführung der Überarbeitung, Prüfung oder außerordentlichen Prüfung verwendet werden, einschließlich ihrer Beurteilung in gegenseitigem Zusammenhang;
h) eine Bestandsaufnahme der durchgeführten Vorgänge, wie Inspektion, Prüfung, Messung, einschließlich der ermittelten Werte oder Auswertung;
— eine Bestandsaufnahme der festgestellten Mängel, die die Rechtsvorschriften und Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit anzeigt, die verletzt wurden;
— eine Bestandsaufnahme identifizierter Gefahren, die ein Risiko für das Leben, die Gesundheit und die Sicherheit von Personen oder für das Eigentum oder die Umwelt darstellen können;
k) Word-Bewertung, ob der technische Zustand der reservierten Hubeinrichtung
1. erfüllt die Anforderungen eines sicheren und zuverlässigen Betriebs;
2. andere in der Bestandsaufnahme erfasster Defekte aufgeführte Defekte zeigen; bis sie entfernt werden, ist ein weiterer Betrieb unter den vom Betreiber auf der Grundlage von Empfehlungen des Revisionstechnikers festgelegten Bedingungen möglich;
3. ist aufgrund von Mängeln, die in der Bestandsaufnahme identifizierter Mängel aufgeführt sind, nicht zufriedenstellend, die beim Betrieb der Anlage Risiken für Leben, Gesundheit und Sicherheit natürlicher Personen verursachen;
(l) eine Bewertung der Ergebnisse der durchgeführten Inspektionen und Prüfungen sowie etwaiger Mängel, die bei der vorherigen Revision, Prüfung oder Bedienung und Wartung der dedizierten Hubvorrichtung festgestellt wurden;
(m) Bestätigung der Übermittlung des Revisionsberichts durch den Revisionstechniker.
Sicherheitsanforderungen an reservierte Hubvorrichtungen
(1) Betreiber von speziellen Hebezeugen
a) den für den Betrieb der reservierten Hebezeuge verantwortlichen Bevollmächtigten benennen und auf der Grundlage eines schriftlichen Mandats des Betreibers handeln und sicherstellen, dass er mit den Vorschriften, Vorschriften und anderen Vorschriften vertraut ist, um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten;
b) die reservierten Hebezeuge in einem solchen technischen Zustand zu halten, dass ihr sicherer und zuverlässiger Betrieb gemäß den Anforderungen des Anhangs 3 dieser Verordnung gewährleistet ist; im Falle einer gefährlichen Situation, die die Gesundheit der betreffenden Personen unmittelbar berührt, wird die benannte Hebeeinrichtung unverzüglich deaktiviert;
c) die Begleitdokumentation mit dem Hersteller oder Lieferant der Ausrüstung, sofern sie nicht für eine eigene Hubeinrichtung verfügbar ist; wenn der Hersteller oder Lieferant nicht existiert hat und keinen Rechtsnachfolger hat, sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb der reservierten Hubeinrichtung durch eine lokale Betriebsregelung festzulegen;
d) die Begleitdokumentation aufrechtzuerhalten und Aufzeichnungen über den Betrieb der dedizierten Hebezeuge im Betriebsprotokoll gemäß den Vorschriften und Vorschriften zu halten, um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten;
e) die Bedingungen für die Durchführung von Kontrollen, Inspektionen, Überarbeitungen und Prüfungen an den benannten Hebezeugen und deren ordnungsgemäße Durchführung innerhalb der durch Gesetze, Vorschriften und andere Bestimmungen festgelegten Fristen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sicherzustellen;
f) Korrekturmaßnahmen zur Beseitigung von festgestellten Mängeln und zur Minimierung der Betriebsrisiken; die festgestellten Mängel und Mängel sind die Grundlage für den weiteren Betrieb, die Instandhaltungsplanung und die Reparatur der dedizierten Hebezeuge;
g) bei reservierten Hebezeugen, die nach dem Inkrafttreten einer anderen Konformitätsbewertungsgesetzgebung (3) auf dem Markt platziert wurden, die lokale Verkehrsregelung und die damit zusammenhängende Dokumentation in den Teilen, die sich auf die Bereitstellung des Betriebs der reservierten Hebezeuge beziehen, aktualisieren, wenn der Zweck ihrer Nutzung oder die Umgebungsbedingungen ihrer Bedienung verändert werden.
(2) Eine juristische Person und eine operative natürliche Person, die die Installation oder Reparatur von dedizierten Hebezeugen durchführt, stellen sicher, dass ihre Tätigkeiten von einer ausreichenden Anzahl von kompetenten Personen, technischen Geräten und Ausrüstungen durchgeführt werden und die Verfahren zur Durchführung professioneller Tätigkeiten gemäß einer nach den §§ 8 und 9 des Gesetzes erteilten Genehmigung bearbeiten, so dass alle notwendigen Operationen durchgeführt werden, um den sicheren Betrieb von dedizierten Hebezeugen, die sich aus den Gebrauchsanweisungen ergeben, aus den rechtlichen und anderen Vorschriften für die Sicherheit und die lokale Arbeit zu gewährleisten.
Anforderungen an die Eignung von Personen zur Reparatur von dedizierten Hebezeugen
(1) Eine Person, die für die Reparatur von reservierten Hebezeugen zuständig ist, ist eine selbstständige und behinderte natürliche Person, die die Berufserfahrung und Ausbildung gemäß Anhang 4 dieser Verordnung erfüllt, die eine Ausbildung eines Arbeitgebers erhalten hat, der unter der Aufsicht einer für die Reparatur von dedizierten Hebezeugen zuständigen Person gearbeitet hat. Die Ausbildungsdauer wird durch die interne Regelung des Arbeitgebers bestimmt.
(2) Die Prüfung der beruflichen Eignung für die Reparatur wird von einer juristischen Person oder einem Unternehmen, die eine Reparaturgenehmigung hält und eine Ausbildung erhalten hat, durchgeführt. Sie stellt eine Bescheinigung über die Befähigung aus.
Anforderungen an die Förderfähigkeit des zugelassenen Personals, Betreiber von benannten Hebezeugen und Personen für die Beladung
(1) Die verantwortliche Person muss richtig ausgebildet werden. Der Umfang und die Häufigkeit der Ausbildung werden vom Betreiber der dedizierten Hebezeuge schriftlich bestimmt.
(2) Eine Person, die qualifiziert ist, dedizierte Hebezeuge zu betreiben oder Lasten zu binden, mit Ausnahme eines Lifts für den Transport von Personen oder Personen und Fracht, ist eine natürliche Person, die die Anforderungen der gesetzlichen und anderen Vorschriften erfüllt, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, die praktische Ausbildung unter der Aufsicht eines qualifizierten Betreibers erhalten hat. Die qualifizierte Person ist der Bediener der Ausrüstung oder der Wägeeinrichtung.
(3) Ein erwachsener Kandidat, der geeignet ist, ein dediziertes Hebegerät zu betreiben oder Lasten zu binden, die in dem von der örtlichen Betriebsordnung des Bedieners nach Art und Art der dedizierten Hebevorrichtung vorgegebenen Umfang trainiert und praxisnah trainiert worden sind und andere Anforderungen nach den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften erfüllt, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
(4) Der Prüfungstest für den Betrieb der in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a dieser Verordnung genannten reservierten Hebezeuge und des Lastbindemittels ist vor einem aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern bestehenden Prüfausschuss durchzuführen. Der Vorsitzende der Kommission ist ein Prüfer, der für die Art und den Umfang der speziellen Hebezeuge zertifiziert ist.
(5) Die Prüfung ist zu erfassen. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses ist dem Bieter eine Eignungsbescheinigung für den Betrieb der reservierten Hebevorrichtung oder für die Bindung der Lasten vorzulegen; der Prüfbericht ist Bestandteil dieses Dokuments.
(6) Die Prüfung der Kenntnisse des Betreibers über die reservierte Hubeinrichtung oder die Belastung von Lasten erfolgt spätestens alle 2 Jahre nach den Absätzen 3 und 4. Die Ergebnisse der Wissensüberprüfung werden gemäß Absatz 5 aufgezeichnet.
Übergangsbestimmungen
Der Nachweis der Förderfähigkeit berechtigter Personen und der Verwendung von reservierten Hebezeugen oder der Bindung von Lasten, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ausgestellt wurden, gilt bis zum Ablaufdatum als gültig, jedoch höchstens 2 Jahre ab Inkrafttreten dieser Verordnung.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.
Příloha č. 1
Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 193 / 2022 Coll.
Bescheinigung für natürliche Personen und Zulassungen für juristische Personen und Unternehmen für Tätigkeiten auf dedizierten Hebeeinrichtungen und die Art und Weise, wie sie in der Zulassungs- und Bescheinigungsregistrierungsnummer benannt sind
Die Genehmigung und das Zeugnis enthalten folgende Unterscheidungszeichen zu diesem Zweck:
| Zdvihací zařízení | ZZ |
Genehmigung
| a) k | M |
| b) k | O |
| c) k | R |
| d) ke zkouškám | Z |
| e) ke zkouškám včetně | Z/E |
Zertifizierung
| a) k | R |
| b) ke zkouškám | Z |
| c) ke zkouškám včetně | Z/E |
Anmerkung:
Dem Unterscheidungszeichen der reservierten Hubeinrichtung wird eine Klassennummer und ein Unterscheidungszeichen der Bescheinigungsart hinzugefügt.
Příloha č. 2
Anhang Nr. 2 der Regierungsverordnung Nr. 193 / 2022 Coll.
Fristen für die Überprüfung der Kompetenz von dedizierten Hebevorrichtungen für den sicheren Betrieb
1. Bedingungen
1.1 Bedingungen für dedizierte Hubvorrichtungen
a) die Inspektion der dedizierten Hebevorrichtung ist eine visuelle Überprüfung und Überprüfung der Funktion der dedizierten Hebevorrichtung, die an jedem Teil der dedizierten Hebevorrichtung durchgeführt wird, um Fehler oder Abweichungen vom Normalzustand zu erkennen; sie wird vom Bediener zu Beginn jeder Arbeitsverschiebung durchgeführt und vor der Verwendung der dedizierten Hebevorrichtung aufgezeichnet;
b) die Funktionsprüfung einer dedizierten Hebevorrichtung ist eine Prüfung des Betriebs von elektrischen Geräten und Signaleinrichtungen mit einer Last, die die Nennlastkapazität nicht überschreitet;
c) die Inspektion einer dedizierten Hebevorrichtung ist eine technische Zustandsprüfung gemäß den begleitenden Unterlagen gemäß den administrativen und sonstigen Vorschriften, um die Sicherheit und Gesundheit in regelmäßigen Abständen in der Zwischenzeit der Überarbeitungen und Prüfungen einer nach der örtlichen Betriebsordnung qualifizierten Person zu gewährleisten;
d) die Prüfung der dedizierten Hebevorrichtung ist die Erfassung des gesamten technischen Zustands der Hebevorrichtung hinsichtlich der Sicherheit und der Betriebsfähigkeit durch Inspektion, Funktionsprüfung und anschließende Überlastprüfung, die durch Revisionstechniken der reservierten Hebevorrichtung durchgeführt wird, die für die betreffende Hubvorrichtung qualifiziert sind.
1.2 Bedingungen für Aufzüge
a) die Dienstleistung ist eine Zusammenfassung der vorgeschriebenen beruflichen Aufgaben, die von der Leistungsperson ausgeführt werden, um den kontinuierlichen Betrieb des Aufzugs während seiner technischen Lebensdauer zu gewährleisten; die erforderlichen Verfahren der Leistungsperson basieren auf Gebrauchsanweisungen oder technischen Standards;
b) die Dienstleistungsperson ist eine juristische oder natürliche Person mit einer entsprechenden Genehmigung, mit einer ausreichenden Anzahl von kompetenten Mitarbeitern, materiellen technischen Geräten, Verfahren zur Leistungsfähigkeit des Dienstes und zur Sicherstellung des sicheren Betriebs von Aufzugsanlagen;
c) ein kompetenter Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter eines Servicepersonals mit der fachlichen Kompetenz eines Servicepersonals, eines professionellen Servicepersonals oder eines Testtechnikers, der für die Durchführung von vorgeschriebenen beruflichen Aufgaben im Bereich des Liftdienstes im Betrieb auf der Grundlage der von der Serviceperson entwickelten Verfahren verantwortlich ist;
d) der Prüfer ist ein kompetenter Mitarbeiter eines als Revisionstechniker qualifizierten Mitarbeiters, der für die Durchführung der Prüfungen verantwortlich ist und der gemäß Anhang 4 dieser Verordnung mit dem Unterscheidungszeichen Z zertifiziert ist;
e) eine professionelle Prüfung ist eine Prüfung des Aufzugs und eine funktionelle Prüfung der Sicherheitsmerkmale, Komponenten und anderen Ausrüstungen des Aufzugs, um den Gesamtzustand des Aufzugs zu beurteilen, der vom kompetenten Servicepersonal der Serviceperson durchgeführt wird;
f) der Inspektionsbesuch eine Beurteilung des technischen Zustands des Aufzugs durch die Inspektionsbehörde, um den Sicherheitspegel des Aufzugs hinsichtlich der aufgetretenen Betriebsrisiken zu bewerten, die Entwurfsmaßnahmen zu ermitteln, diese zu entfernen und den Sicherheitspegel des Aufzugs anzunähern;
(g) der Sachverständigentest ist ein Aufzugstest, der in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, um die Funktion und die Fähigkeit für den weiteren Betrieb zu überprüfen, einschließlich der Prüfung der elektrischen Ausrüstung des Aufzugs und der Erkennung von Gefahren oder Gefahren, die vom Prüfer der Dienstperson durchgeführt werden;
h) das operationelle Risiko ist die technische Lösung oder Konstruktion eines Aufzugs, der gefährliche Situationen verursacht, die unmittelbar die Gesundheit der beförderten Personen, das Service- und Inspektionspersonal oder Schäden an Eigentum und der Umwelt beeinflussen;
(i) die Höhe des sicheren Aufzugs ist der Zustand der technischen Auslegung des Aufzugs, wenn die operationellen Risiken des in der einschlägigen technischen Norm genannten hohen und mittleren Niveaus und die Nichtkonformität der Betriebssicherheit nicht vorhanden sind;
(j) wesentliche Änderungen des Aufzugs sind Änderungen an der reservierten Hubeinrichtung, die durchgeführt werden, um das Niveau eines sicheren Aufzugs zu erreichen oder die Leistung des Aufzugs zu erhöhen oder gegebenenfalls dessen technische Ebene, Änderungen an technischen Parametern, Sicherheitskomponenten, Änderungen an oder Austausch von Teilen von Aufzügen, Änderungen an den Gebäudeteilen der Hub- oder Hubräume;
(k) das Liftbuch ist ein Dokument, das die grundlegenden technischen Daten des Aufzugs enthält, die für die Aufnahme der Prüfung nach Abschluss der Montage, Konformitätsbewertung, die Prüfung nach wesentlichen Änderungen, die Aufzeichnungen der technischen Prüfungen, Inspektionen und die Beseitigung der festgestellten Betriebsrisiken des Aufzugs durch den Eigentümer oder den Betreiber des Aufzugs bestimmt sind;
(l) das Buch der Sachverständigenprüfungen ist ein Dokument, das für Aufzeichnungen über die Durchführung, Ergebnisse und Schlussfolgerungen der von der Dienstperson durchgeführten Gutachten bestimmt ist.
2. von Kranen und Hebezeugen, einschließlich motorbetriebener Hebezeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1 000 kg und Krane und Hebezeuge einschließlich handbetriebener Hebezeuge mit einem Fassungsvermögen von mehr als 5 000 kg, einschließlich fest eingebauter Trag- und Aufhängungsausrüstung ("Kranen und Hebezeuge")
2.1 Für Krane und Hebezeuge gemäß Abschnitt 3 Absatz 1 Buchstabe a sind Überarbeitungen und Prüfungen innerhalb der in Tabelle 1 und den Nummern 2.2 und 2.4 festgelegten Fristen durchzuführen. Auf der Grundlage der Begleitdokumentation von Kränen und Hebezeugen können die angegebenen Fristen verkürzt werden.
Tabelle 1 - Fristen für Revisionen und Tests von Kranen und Hebezeugen.
| Skupina jeřábu | Součinitel spektra zatížení a třídy Q(1) | Lhůty | |
|---|---|---|---|
| revize | zkoušky | ||
| 1 | 0,125 (Q 0 – Q2) | 4 roky | 8 roků |
| 2 | 0,25 (Q3) | 3 roky | 6 roků |
| 3 | 0,50 (Q4) | 2 roky | 4 roků |
| 4 | 1,00 (Q5) | 1 roky | 2 roků |
2.2 Für Turm-, Mobil-, Lade- und Kabelkrane beträgt die Revisionsdauer 1 Jahr und 2 Jahre. Für solche Krane über 14 Jahre ist nur einmal pro Jahr zu prüfen.
2.3 Zeitlimits für Revisionen und Tests müssen die Umgebung berücksichtigen, in der die benannte Hubeinrichtung arbeitet (unter Berücksichtigung des Protokolls über die Ermittlung externer Einflüsse).
2.4 Bei Stapelkranen, bei denen sich die Stationen des Bedieners zusammen mit der Last vertikal bewegen, sind einmal jährlich Revisionen vorzunehmen, die alle 2 Jahre einmal testen.
2.5 Die Inspektion erfolgt zu Beginn jeder Arbeitsschicht vor der Verwendung einer speziellen Hubeinrichtung.
2.6 Während der Überprüfungen und Prüfungen ist eine Inspektion in Abständen von 3 Monaten durchzuführen.
2.7 Der Kran, der vor dem Umfahren auf den neuen Arbeitsplatz abgebaut wurde, kann erst nach Durchführung des Tests neu gestartet werden.
3. Arbeitsbühnen mit Motorantrieb und Hubhöhe größer als 1,5 m (nachfolgend "Arbeitsbühnen" genannt)
3.1. Jeden Tag oder zu Beginn jeder Schicht vor der Verwendung der Arbeitsbühne führt der Bediener eine visuelle Inspektion und Funktionsprüfung der Arbeitsbühne unter den Bedingungen des Herstellers und der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durch.
3.2 Eine routinemäßige Kontrolle der Arbeitsbühne wird in Abständen von höchstens 3 Monaten durchgeführt und umfasst alle vom Hersteller für die routinemäßige Kontrolle und die Vorschriften und Vorschriften, um Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
3.3 Die Prüfung ist einmal jährlich durchzuführen.
4. Aufzüge für den Personen- und Güterverkehr
4.1 Jeden Tag oder zu Beginn jeder Schicht vor der Benutzung des Gebäudeliftes führt der Bediener eine visuelle Inspektion und Funktionsprüfung unter den Bedingungen des Herstellers und der Vorschriften und Vorschriften durch, um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
4.2 Die Prüfung erfolgt innerhalb einer Frist je nach den Anforderungen des Herstellers, den Betriebsbedingungen und der Nutzungsintensität, darf jedoch nicht mehr als 3 Monate betragen.
4.3 Die Auftriebsprüfung muss mindestens einmal jährlich innerhalb des durch die Gebrauchsanweisung oder durch die lokale Betriebsregelung vorgegebenen Bereichs durchgeführt werden.
4.4 Ein Gebäudelift, der vor dem Umfahren auf einen neuen Arbeitsplatz abgebaut wurde, kann erst nach Durchführung des Tests neu gestartet werden.
5. Regalgründer mit vertikal bewegten Bedienern und ihren Bewegungen
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 193 / 2022 Coll., über reservierte technische Hebezeuge und Anforderungen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Verordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 30.06.2022 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.07.2022 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht
Öffentliche Verträge 5
Smlouva na servis výtahu
Středisko volného času Amos, Český Těšín, příspěvk...
VÝTAHY SILESIA s.r.o.
98 010 CZK
14.10.2025
Rámcová dohoda na poskytování služeb-„Provádění kontrol technického stavu zdvihacích zařízení zn. Ma...
Správa železnic, státní organizace
STATECH s r.o.
484 000 CZK
04.11.2024
Benachrichtigungen
Benachrichtigungen
Smlouva na servis výtahu č. 2015/2024
Slezské zemské muzeum
VÝTAHY SILESIA s.r.o.
84 700 CZK
28.03.2024
Smlouva o dílo - revize elektrického zařízení jeřábů a zdvihadel, údržba, servis
Kolektory Praha, a.s.
Konecranes and Demag s.r.o.
102 850 CZK
21.06.2023
objednávka: proškolení bezpečnosti práce na vyhrazených zařízeních (Nařízení vlády 193/2022 Sb.)
Hasičský záchranný sbor Pardubického kraje
KOBLÍŽEK s. r. o.
120 395 CZK
18.10.2022
Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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