Dekret Nr. 191 / 2014 Coll.

Erlass über Modelldokumente nach dem Gesetz über die Bürgerschaft der Tschechischen Republik

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.01.2015
19
Ordnung
vom 22. August 2014
über Modelldokumente nach dem Gesetz über die Bürgerschaft der Tschechischen Republik
Das Innenministerium sieht gemäß § 79 des Gesetzes Nr. 186 / 2013 Slg., über die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik und zur Änderung bestimmter Gesetze (Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik) ("Gesetz") vor:
§ 1
Charta über den Erwerb der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik durch Gewährung
Das Modell des Gesetzes über den Erwerb der Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik ist in Anhang 1 dieses Erlasses festgelegt.
§ 2
Charta zur Übernahme der Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik durch Erklärung
In Anhang 2 dieses Erlasses sind Muster des Gesetzes über den Erwerb der Staatsangehörigkeit der Tschechischen Republik durch die Erklärung festgelegt.
§ 3
Nachweis des Verschwindens der tschechischen Staatsbürgerschaft
Die Modelle des Dokuments über das Außerkrafttreten der Staatsbürgerschaft sind in Anhang 3 dieses Erlasses aufgeführt.
§ 4
Zertifizierung
Muster der Bescheinigung nach § 43 des Gesetzes, die Bescheinigung nach § 43 des Gesetzes, in der auf Anfrage Angaben darüber gemacht werden, wie und nach welchen Rechtsvorschriften eine natürliche Person der tschechischen oder tschechischen Nationalität erworben oder eingestellt hat, oder auch, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt er ein tschechischer Staatsangehöriger oder ein tschechischer Staatsangehöriger ist, die natürliche Person dies in einem bestimmten Datum der Tschechischen Republik darstellt,
§ 5
Formulare
(1) Die in den Anhängen 1 bis 4 dieser Verordnung aufgeführten Dokumente sind streng verhandelbare Formen mit Sicherheitsmerkmalen gegen ihren Missbrauch, Verfälschung und Veränderung. Jedes Formular trägt ein Schreiben, das die Serie und eine sechsstellige Anzahl jeder Serie von 000001 bis 999999999 identifiziert. Nach der Erschöpfung der Seriennummer ist für jede Serienform nachzufolgen, die durch die Hinzufügung eines zusätzlichen identischen Buchstabens, der die Serie angibt, und einer sechsstelligen Nummer von 000001 bis 999999 bestimmt ist.
(2) Die Formulare werden auf freiem A4-Papier aus 100 % Zellstoff, 110 g / m2, Farbe PANTONE 365 bedruckt, ohne optischen Aufheller mit vollem chemischen Schutz.
(3) Neben dem vollständigen chemischen Schutz des Papiers besitzen die Heckenelemente der Formen ein einzigartiges und unverwechselbares kontinuierliches Wasserzeichen des Löwen im Schild und der Blätter.
§ 6
Aufhebung
Erlass Nr. 425 / 2013 Slg., zu Modelldokumenten nach dem Gesetz über die Bürgerschaft der Tschechischen Republik wird aufgehoben.
§ 7
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Minister:
Zucht v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 191 / 2014 Coll.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 191 / 2014 Coll.

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 191 / 2014 Coll.

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 der Verordnung Nr. 191/2014 Coll.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 191 / 2014 Slg., zu Modelldokumenten nach dem Gesetz über die Bürgerschaft der Tschechischen Republik
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum03.09.2014
In Kraft seit01.01.2015
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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