Gesetz Nr. 190 / 2020 Coll.
Gesetz zur Änderung von Gesetz Nr. 39 / 2020 Coll., über Immobilien-Intermediationen und Änderungen an verwandten Gesetzen (Real Estate Intermediations Act)
Gültig
Recht
In Kraft seit 25.04.2020
Textfassungen:
25.04.2020
24.04.2020
ANHANG
DIE RECHT
vom 16. April 2020
zur Änderung des Gesetzes Nr. 39 / 2020 Coll., über Immobilienintermediationen und über Änderungen an verwandten Gesetzen (Real Estate Intermediate Act)
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Im ersten Satz von § 25 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Gesetzes Nr. 39/2020 Slg., über die Vermittlung von Immobilien und über die Änderung der verwandten Gesetze (Real Estate Intermediation Act), "6 "wird durch" 12" ersetzt.
Übergangsbestimmungen
1. Ein Unternehmer, der eine natürliche Person ist, die nach dem effektiven Datum dieses Gesetzes die Tätigkeit von Immobilienmakler gemäß Gesetz Nr. 39 / 2020 Coll beginnt. und ist berechtigt, diese Tätigkeit auf der Grundlage eines schriftlich mit einer Person abgeschlossenen Vertrags zu erbringen, die nur im Auftrag dieser Person oder in seinem Auftrag mit der unverwechselbaren Nutzung des Handelsnamens oder der Marke dieser Person ein Immobilienmakler ist, kann auf der Grundlage des Handels der Berichterstattung frei "58. Kauf, Verkauf, Verwaltung und Instandhaltung von Immobilien ', aber nicht mehr als 6 Monate ab Inkrafttreten dieses Gesetzes. Nach Ablauf dieser Frist wird die Genehmigung zur Bereitstellung von Immobilienmakler innerhalb dieses Handels nicht mehr bestehen.
2. Ein Immobilienvermittler nach Nummer 1 ist nicht berechtigt, Gelder in Anspruch zu nehmen, um die Erfüllung des Immobilienvertrags auch unter den in § 4 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 39 / 2020 Slg. festgelegten Bedingungen zu gewährleisten. Unter Verstoß gegen diese Bedingung kann eine Straftat begangen werden, für die eine Geldbuße bis zu dem oben genannten Punkt (a) des Absatzes 21 (2) dieses Gesetzes auferlegt werden kann.
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Vondracek v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.
Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen
Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Gesetz Nr. 190 / 2020 Coll., zur Änderung von Gesetz Nr. 39 / 2020 Coll., über Immobilienintermediationen und über Änderungen an verwandten Gesetzen (Real Estate Intermediate Act) |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Recht |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 24.04.2020 |
|---|---|
| In Kraft seit | 25.04.2020 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Kommentare 0