Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 190 / 2015 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
04.08.2015
ANHANG
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 13. Juli 2015
Tarifverträge mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gibt bekannt, dass gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg., über Tarifverhandlungen, in der geänderten Fassung, die folgenden Tarifverträge mit höherem Abschluss im Mai - Juni 2015 auferlegt wurden:
1. Anlage 1 zu dem am 7. Mai 2015 abgeschlossenen Vertrag über die Kollektivhöhe
zwischen Vertragsparteien
Tschechische Vereinigung der Arbeitgeber in der Forstwirtschaft
und
Gewerkschaft der Holzindustrie, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft in der Tschechischen Republik.
2. Anlage 2 zum Collective Higher Level Contract, 2013-2016,
am 12. Februar 2015 zwischen den Vertragsparteien geschlossen
Gewerkschaft Bau der Tschechischen Republik,
Gewerkschaft der Verkehrsarbeiter, Straßenwirtschaft und Autoreparatur Tschechisch und Mähren
und
Der Verband der Unternehmer im Bau in der Tschechischen Republik.
3. Kollektiver Hochrangiger Vertrag 2015, abgeschlossen am 30. Januar 2015 zwischen den Vertragsparteien
Verband der Lufthersteller
und
Gewerkschaft KOVO.
Minister:
Mgr. Marks v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 190 / 2015 Coll., über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 04.08.2015 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Kollektivverhandlungen
Arbeitsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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