Nr. 19 / 2019 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 11. Dezember 2018 sp. zn.

Gültig
19
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Das Verfassungsgericht
im Namen der Republik
Am 11. Dezember 2018 entschied das Verfassungsgericht unter Punkt Pl.
wie folgt:
Artikel 2 b) und Artikel 4 des Verordnungsvorschlags der Satzungsstadt der meisten Nr. 6 / 2015 über die Sicherheit der lokalen öffentlichen Ordnung, über den Schutz der öffentlichen Grüns und über die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Stadt, werden ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Feststellung in der Sammlung der Gesetze gestrichen.
Präsident des Verfassungsgerichts:
JUDr. Rychetský v. r.
Gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 182/1993 Slg. über das Verfassungsgericht hat Richter Josef Fiala in seiner geänderten Fassung eine andere Position zur Entscheidung des Vollgerichtshofs eingenommen.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGefunden Nr. 19 / 2019 Coll., auf dem Vorschlag, bestimmte Bestimmungen des allgemein verbindlichen Erlasses der Satzung der meisten Nr. 6 / 2015, über die Sicherheit der lokalen öffentlichen Ordnung Fragen, über den Schutz des öffentlichen Grüns und über die Verbesserung der Erscheinung der Stadt
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum24.01.2019
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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