Dekret Nr. 19 / 2010 Coll.

Bestellung auf die Methoden der Bilanzierung und des Ausmaßes der dem Marktbetreiber übermittelten Gasdaten

Gültig In Kraft seit 01.02.2010
19
ERKLÄRUNG
vom 15. Januar 2010
über die Verfahren zum Ausgleich und den Umfang der an den Marktteilnehmer übermittelten Gasdaten
Das Ministerium für Industrie und Handel sieht gemäß § 98a Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes Nr. 458 / 2000 Slg., über die Geschäftsbedingungen und über die Leistung der staatlichen Verwaltung im Energiesektor und über die Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz), geändert durch Gesetz Nr. 158 / 2009 Slg.
§ 1
Gegenstand
In dieser Verordnung werden die Vorkehrungen für die Abwägung des Gassystems, die Verfahren zur Überwachung der Kapazität und Leistung im Gassystem sowie die Fristen und den Umfang der von den Gasmarktteilnehmern an den Marktteilnehmer übermittelten Daten für die Entwicklung der Kapazität und Leistung des Gassystems festgelegt.
§ 2
Bilanzmethode
(1) Im Bereich der erwarteten Gasversorgung und -verbrauch übernimmt der Marktbetreiber zehnjährige Salden und jährliche Salden bei der vierteljährlichen Aufschlüsselung der erwarteten Erzeugung von Gas, Verkehr, Verteilung von Gas, Gasversorgung, Lagerung von Gas und Gashandel gemäß den Anhängen 1 bis 7 dieses Erlasses
a) von den Inhabern einer Gaslizenz, der erwarteten Gesamtproduktion und der Gasversorgung;
b) vom Inhaber einer Gaslizenz, der erwarteten Gasmenge, die an Kunden in der Tschechischen Republik und für den internationalen Transport an den Eingangsstellen des Übertragungssystems und an den Ausgangsstellen des Übertragungssystems befördert wird,
c) von den Inhabern einer Gasverteilungslizenz die geschätzte Gesamtgasmenge, die im Verteilungssystem verteilt wird, einschließlich Verluste und Eigenverbrauch;
d) aus den Inhabern einer Gasspeicherlizenz, dem Zustand der Bestände zu Beginn der Extraktion und Extraktion und der maximalen Ausbringung der Extraktion und Extraktion durch Tiefgasspeicher;
e) von den Inhabern einer Lizenz für den Gashandel erwartete Lieferungen von Gasimporten in die Tschechische Republik und Gasexporte aus der Tschechischen Republik.
(2) Im Bereich der Gasversorgung und Verbrauchsbeurteilung hat der Marktbetreiber
a) monatliche Daten über die tatsächliche Gaserzeugung, den Gastransport, die Gasverteilung, die Gasversorgung, die Gasspeicherung und den Gashandel von Gaslizenzinhabern, Gaslizenzinhabern, Gasverteilerlizenzinhabern, Inhabern von Gasspeicherlizenzen und Inhabern von Gaslizenzen, aufgeschlüsselt nach:
1. von Gaslizenzinhabern, der tatsächlichen täglichen, monatlichen und jährlichen Gesamtproduktion und der Versorgung einzelner Systeme; die Überwachung erfolgt auf Formen, deren Muster in den Anhängen 8 und 9 dieser Verordnung aufgeführt sind;
2. vom Inhaber der Gaslizenz die tatsächliche Gasmenge für die Lieferung an Kunden in der Tschechischen Republik und für den internationalen Transport an den Eingangsstellen des Übertragungssystems und an den Austrittsstellen des Übertragungssystems, die Gasmenge an Ein- und Austrittsstellen von virtuellen Speichertanks, die Akkumulationsänderungen und andere verbrauchte Gase; die Überwachung erfolgt auf Formen, deren Modelle in den Anhängen 10 und 11 dieser Verordnung erscheinen;
3. von den Inhabern der tatsächlichen monatlichen Lieferungen an das Verteilungssystem aus dem Übertragungssystem und aus anderen Vertriebssystemen oder aus dem Ausland und vom Verteilungssystem an einzelne Kundenkategorien, die Großhandel, mittelständische Kunden, Einzelhandelskunden oder Haushalte sind, nach Regionen aufgeschlüsselt, Eigenverbrauch, Verluste und Akkumulationsänderungen über den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Monats, Gasmengen, die an andere Systeme und im Ausland verteilt werden;
4. aus den Inhabern einer Gasspeicherlizenz, der Höhe der Abzugs- und Laufradleistung und dem Zustand der Betriebsbestände jedes unterirdischen Gasbehälters; die tägliche, monatliche und jährliche Überwachung des gespeicherten Gases für unterirdische Gasspeichertanks erfolgt auf Formularen, deren Muster in den Anhängen 13 und 14 dieser Verordnung aufgeführt sind, die für den Inhaber der Lizenz für den Handel mit Gas oder Gas für andere natürliche und juristische Personen gespeichert sind;
5. von Lizenzinhabern für den Gashandel monatliche und jährliche Lieferungen von Erdgaseinfuhren in die Tschechische Republik durch Einfahrtsstellen und Erdgasausfuhren aus der Tschechischen Republik durch Austrittsstellen; die Überwachung erfolgt anhand eines Formulars, dessen Muster in Anhang 15 dieser Bestellung festgelegt ist;
b) die Ergebnisse der stündlichen Lieferung und des Verbrauchs von Gas aus dem Inhaber der Genehmigung für den Transport von Gas oder der Gaserzeugung für die Erstellung von Prüfstundenmessungen des Gassystems und die Prüfung von stündlichen Messungen des Gasherstellers in der Tschechischen Republik gemäß den Anhängen 17 und 18 dieses Erlasses annimmt und bewertet,
c) Prozessdaten über den tatsächlichen Gastransport, die Gasverteilung, die Gaserzeugung, die Gasversorgung, die Gasentnahme und die Gasspeicherung am Tag, Monat, Quartal und Jahr;
d) die Daten über die tatsächliche Lieferung von Koksofengas, Lampengas, Degas, Generatorgas, Biogas, Biomethan, Propan, Butan und deren Gemische, ausgenommen die für Kraftfahrzeugantriebe verwendeten, von den Inhabern der Gasproduktionslizenz zu den Zeitpunkten des Monats und des Jahres, die über das in Anhang 19 dieser Verordnung aufgeführte Vertriebssystem durchgeführt werden;
e) die monatliche Bilanz der Einhaltung des Versorgungssicherheitsstandards verarbeiten.
§ 3
Kapazitätsüberwachung
(1) Der Marktbetreiber überwacht die Informationen über die Übertragungs-, Verteilungs- und Lagerkapazitäten jedes Teils des Gassystems.
(2) Die Überwachung erfolgt durch Daten über die technischen Kapazitäten an den Eingangs- und Ausgangsstellen des Übertragungssystems gemäß dem Muster in Anhang Nr. 22 dieser Regelung und die technischen Parameter der Verteilungssysteme und der Gasspeicher, die die Gesamtänderung der Systemakkumulation, der maximale Tagesverbrauch der Systeme, die Länge der Rohrleitungen durch den Durchmesser der Rohrleitungen und die Druckhöhe nach dem Muster in Anhang Nr. 20 dieser Regelung festgelegten Muster sind, die Leistung der Übertragungsstationen
§ 4
Daten von Kunden
Marktteilnehmer
(a) erhält Daten über die monatliche Gasversorgung in Fällen, in denen die Kunden sie aus dem Ausland oder mit dem Inhaber einer Gasproduktionslizenz, die er nach der zusammenfassenden Verarbeitung an das Ministerium überträgt;
b) Prozessdaten über die Anzahl der Kunden, die Gaslieferanten verändert haben.
§ 5
Aufhebung
Dekret Nr. 114 / 2005 Coll., über die Einzelheiten der Tätigkeit des Balance Centre, wird gestrichen.
§ 6
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.
Minister:
Ing. Tošovský v. r.

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Geschätzte Produktionsbilanz (Extraktion) von Gas und Gasversorgung aus der Produktion (Extraktion)

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Voraussichtlicher Transport im Übertragungssystem

Příloha č. 3

Anhang Nr. 3 des Erlasses Nr. 19/2010 Slg.
MODEL
Erwartete Gasverteilung im Verteilungssystem

Příloha č. 4

Anhang Nr. 4 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Geschätzte Balance von Gasspeichertanks

Příloha č. 5

Anhang Nr. 5 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Geschätzte Gaseinfuhren in die Tschechische Republik und Gasausfuhren aus der Tschechischen Republik

Příloha č. 6

Anhang Nr. 6 des Dekrets Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Geschätzte Versorgungsbilanz von Biomethan an das Übertragungssystem oder Verteilersystem oder Gasspeicher

Příloha č. 7

Anhang Nr. 7 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Geschätzte Versorgungsbilanz anderer Gase in das Verteilungssystem

Příloha č. 8

Anhang Nr. 8 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Bewertung der Gasproduktion (Mining) und der Gasversorgung aus der Produktion (Produktion)

Příloha č. 9

Anhang Nr. 9 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Bewertung der Gasproduktion (Mining) und der Gasversorgung aus der Produktion (Produktion)

Příloha č. 10

Anhang Nr. 10 des Gesetzes Nr. 19/2010 Slg.
MODEL
Tägliche Auswertung des im Übertragungssystem transportierten Gases

Příloha č. 11

Anhang Nr. 11 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Auswertung des im Übertragungssystem transportierten Gases

Příloha č. 12

Anhang Nr. 12 des Dekrets Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Bewertung der Gasversorgung im Verteilungssystem

Příloha č. 13

Anhang Nr. 13 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Auswertung von gespeichertem Gas

Příloha č. 14

Anhang Nr. 14 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Auswertung von gespeichertem Gas

Příloha č. 15

Anhang Nr. 15 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Einfuhr und Ausfuhr von Gas

Příloha č. 17

Anhang Nr. 17 des Gesetzes Nr. 19/2010 Slg.
MODEL
Prüfen Sie die Uhrzeit der Gassysteme in der Tschechischen Republik

Příloha č. 18

Anhang Nr. 18 des Dekrets Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Siehe stündliche Lesung (KHO) des Gasherstellers in der Tschechischen Republik

Příloha č. 19

Anhang Nr. 19 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Bewertung der Versorgung anderer Gase in das Verteilungssystem

Příloha č. 20

Anhang Nr. 20 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Länge der Rohrleitungen mit Verteilung durch Rohrdurchmesser und Druckniveau

Příloha č. 21

Anhang Nr. 21 des Dekrets Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Übertragungsstationen mit minimalen Eingangsdrücken

Příloha č. 22

Anhang Nr. 22 des Erlasses Nr. 19/2010 Coll.
MODEL
Technische und freie Kapazität an der Ein- und Ausfahrtsstelle des Übertragungssystems

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 19/2010 Slg., über die Modalitäten der Bilanzerstellung und das Ausmaß der im Gas an den Marktbetreiber übermittelten Daten
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum26.01.2010
In Kraft seit01.02.2010
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf