Gesetz Nr. 19/2000

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 29/1984

Gültig In Kraft seit 18.02.2000
19
DIE RECHT
vom 12. Januar 2000
zur Änderung des Gesetzes Nr. 29/1984 Slg. über das System der Grundschulen, Sekundärschulen und Hochschulschulen (Bildungsgesetz), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 29 / 1984 Slg., über das System der Grundschulen, Sekundärschulen und Hochschulschulen (Bildungsgesetz), geändert durch Gesetz Nr. 188 / 1988 Slg., Gesetz Nr. 171 / 1990 Slg., Gesetz Nr. 522 / 1990 Slg., Gesetz Nr. 134 / 1993 Slg., Gesetz Nr. 190 / 1993 Slg., Gesetz Nr.
1. Absatz 19 (1) lautet wie folgt:
"(1) In den Sekundarschulstudien, außer den in Absatz 2 genannten, werden Schüler und andere Bewerber, die die Pflichtschulpflicht abgeschlossen haben und die Bedingungen für die Zulassung während des Zulassungsverfahrens erfüllt haben, indem sie die für den gewählten Bildungsbereich erforderlichen entsprechenden Kompetenzen, Kenntnisse, Interessen und medizinische Eignung belegen."
2. In Artikel 27c wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Unter den gleichen Bedingungen wie die Schüler der Sekundarstufe II können den Schülern von höheren Berufsschulen in Jugendheimen Unterkunft und Gaststätten zur Verfügung gestellt werden."
3. In § 32 Abs. 4 wird das Wort "Priorität "nach den Worten eingefügt" Lehre.
4. In Ziffer 32a (2) wird das Wort "nach den Wörtern" Schulen mit ein und zwei Jahren Vorbereitung" eingefügt.
Čl. II
Aufhebung
In Artikel 45 des Gesetzes Nr. 76 / 1978 Slg., über Schulgeräte, geändert durch Gesetz Nr. 390 / 1991 Slg. und Gesetz Nr. 138 / 1995 Slg., werden die Absätze 1 und 8 gestrichen.
Čl. III
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Klaus v. r.
Havel v. r.
Zeman v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 19/2000 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 29/1984 Slg., über das System der Grundschulen, Sekundärschulen und Hochschulschulen (Bildungsgesetz), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum18.02.2000
In Kraft seit18.02.2000
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf